Das Grundstück ist derzeit noch Bestandteil einer größeren Fläche mit insgesamt 1.715 qm und wird bei Verkauf ausparzelliert (2. Reihe, auf dem Lageplan blau dargestellt). Die genaue Grundstücksgröße kann daher noch beeinflusst werden. Das auf dem verbleibenden Grundstücksteil stehende Zweifamilienhaus kann ebenfalls erworben werden (auf dem Lageplan rot dargestellt). Nähere Informationen erhalten Sie beim Anbieter.
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen und an das Straßennetz angebunden. Strom, Wasser, Kanal, Telekom liegen direkt am Grundstück (äußere Erschließung).
Die innere Erschließung besteht aus einem Leerrohr für Strom und Telekom tiefer in das Grundstück. Frischwasser und Abwasser liegen ebenfalls tiefer in das Grundstück hinein.
Die Bebauungsmöglichkeiten gestalten sich vielfach im Wohnbereich und orientieren sich an der Nachbarbebauung.
Egenhofen mit ca. 3.500 Einwohnern ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Fürstenfeldbruck im Regierungsbezirk Oberbayern.
Egenhofen ist mit einer Expressbuslinie, drei Regionalbuslinien des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes und einer Ruftaxilinie erschlossen. Das Gemeindegebiet liegt in den Tarifzonen 3 und 4.
Zur Autobahn A8 München-Augsburg sind es ca. 6 km. Nach München sind es ca. 55 km, nach Augsburg ca. 35 km.
Im Ort befinden sich Kindergärten und eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in den umliegenden Orten.
Gastronomie, Vereine, Bäcker, Metzger sind ebenfalls im Ort bzw. in den Ortsteilen.
Sonstiges
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Trotz sorgfältiger Prüfung kann hierfür von Rominski Immobilien keine Haftung übernommen werden. Maßgeblich sind die Angaben in den Originalunterlagen, die Sie auf Anfrage per Mail oder Dropbox-Link erhalten, sowie Auskünfte bei Behörden, insbesondere zu den Möglichkeiten einer Bebauung.
Der Anbieter ist berechtigt, die in der Anfrage vom Interessenten/Anfrager übermittelten Daten zur Bearbeitung der Anfrage zu nutzen und in elektronischer Form zu verarbeiten und zu speichern. Er darf Erkundigungen einholen, um den Auftrag zu erfüllen. Und er darf den Interessenten/Anfrager im Rahmen der Anfrage kontaktieren und informieren. Diese Einwilligung zum Datenschutz kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen muss der Anbieter in jedem Fall einhalten. Der Interessent/Anfrager hat das jederzeitige Recht, Auskunft über Art, Umfang und Verwendung seiner Daten zu erhalten.
Stichworte
Bebaubarkeit: Bauland ohne Bebauungsplan, nach § 34 BauGB Nachbarkeit