Die angebotene Liegenschaft besteht aus zwei Baukörpern, die sich wiederum in diverse Mieteinheiten aufteilen. Die Mieteinheiten verfügen über unterschiedliche Flächengrößen. Das Bauteil 1 hat eine Höhe von 10 m UKB, während das Bauteil 2 eine Höhe von 6,50 m UKB hat. Jede Einheit wird über ein ebenerdiges Tor, sowie mind. eine Rampe angedient. Im Außenbereich befinden sich ausreichend PKW-Stellplätze.
. Hallenhöhe:
- Bauteil 1: 10 m Unterkante Holzbinder (UKB)
- Bauteil 2: 6,50 m Unterkante Holzbinder (UKB)
. Dach: Folienwarmdach mit Wärmedämmung gemäß gültiger EnEV
. Fenster: Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung
. Tore: ebenerdige Sektionaltore (ca. B 3,00 m x H 4,30 m), kombiniert mit Rampenandienungen
. Hallenboden: Stahlfaserbewehrte Betonplatte, fugenarm, mit abriebfester Oberfläche.
. Flächenlast:
- Bauteil 1: Die Bodenplatte ist ausgelegt für eine Flächenlast von
50 kN/m2, einer Punktlast von 75 kN pro Regalstiel mit einer Fußplatte
von 150 x 150 mm, ausgelegt für die Staplerklasse FL4. Ebenheit nach
DIN 18202, Tabelle 3, Zelle 3.
- Bauteil 2: 50 kN/m² (? 5 t); Punktlast: 30 kN (? 3 t) pro Regalstiel
mit einer Fußplatte von 12 x 12cm; max. Gesamtgewicht. Flurförderfahrzeuge:
31 kN (? 3,1 t). Ebenheit nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3
. Heizung: Wärmepumpe, ausgelegt für Raumtemperaturen bis 17° C (Halle) / 20° C (Büro/Sozial)
Diese Gewerbeimmobilie in Frechen, nahe Köln, bietet eine erstklassige Lage mit exzellenter Anbindung an die Autobahnen A1 und A4. Die Kölner Innenstadt ist schnell erreichbar und der Flughafen Köln/Bonn ist in unter 30 Minuten Fahrzeit erreichbar. Zudem ist die Immobilie gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden.
Sonstiges
H I N W E I S E
Bei der hier angebotenen Immobilie handelt es sich um eine reine Lager-, Logistik- oder Produktionshalle, wir bitten Sie, bei folgenden Nutzungswünschen, von einer Anfrage abzusehen:
.Vergnügungsstätten & Diskotheken
.Events und Veranstaltungen
.Gastronomie
.Sport- & Spielstätten
.Religiöse Einrichtungen
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen gemäß Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Stichworte
Lagerfläche: 1.330,00 m², Gesamtfläche: 1.805,00 m², Bürofläche: 290,00 m²