Diese Immobilie überzeugt durch Ihre wertbeständige Bauweise und mit Ihrer vielfätigen Nutzungsmöglichkeit, so z.B. als
- Wohnhaus mit Büro-/Praxis im Erdgeschoss (Ist-Zustand) samt Einliegerwohnung im DG des Nebengebäudes
- Einfamilienwohnhaus samt Einliegerwohnung im DG des Nebengebäudes
oder
- Zweifamilienwohnhaus samt Einliegerwohnung im DG des Nebengebäudes
Alle drei Nutzungsvarianten sind mit Grundrisszeichnungen unterlegt und diesem Exposé beigefügt.
Das ca. 1.416 m² große Anwesen wurde um 1992 mit einem in Fertigteilhaus, welches zusätzlich mit einer hinterlüftete Klinkerfassade versehen ist und einem Nebengebäude (Massivbauweise), das über eine Einliegerwohnung und zwei Garagenstellplätze verfügt, bebaut.
Klinker beim Bau eines Fertighauses?
Natürlich ist es auch bei Fertighäusern möglich, eine Fassade aus Klinker aufzuziehen. Sowohl eine Vormauer als auch die Anbringung von Riemchen ist möglich. Für das Fertighaus ist aber vor allem das Aufziehen einer Vormauer ein großer Gewinn:
Mit echtem Klinker verleiht man einem Fertighaus nämlich die Eigenschaften eines Massivhauses! Und das sogar im Nachbau. Eine enorme Wertsteigerung. Mit der Klinkervormauerung wird praktisch die Gebäudeenergieeffizienz verbessert, wie Sie es vom Anbringen eines üblichen modernen Wärmedämmsystems her kennen.
Vorteile Klinkervormauerung:
. Die Lebensdauer einer Vormauer kann bis zu 100 Jahre betragen
. Wartungsarm/-frei und nachhaltig umweltschonend
. Hohe Witterungs- und Frostbeständigkeit
. Verbesserung des Raumklimas
. Feuchtigkeit hat keine Chance
. Sehr hohe Schalldämmung
. Naturwerkstoff
. Nachhaltiger als ein Vollwärmeschutz
. Altziegel sind wiederverwertbar
Das Wohnhaus wurde baulich über einen Kelleranbau mit Dachterrasse erweitert. Im Erdgeschoss ist derzeitig eine Büro/Praxiseinheit und im ausgebautem Dachgeschoss die Wohneinheit des Eigentümers. Der Keller ist schon zu Wohnzwecken ausgebaut und verfügt über Hobby-, Wellness-, Fitness-, Sanitär- und Abstellräume inkl. einer Bio- und einer Heißluftsauna.
Ein Umbau bzw. eine Umnutzung zu einem Ein- oder Zweifamilienwohnhaus ist durchaus gegeben, da es innerhalb eines reinen Wohngebietes gelegen ist.
Die Räume im Erd- und Dachgeschoss des Wohnhauses sind klimatisiert.
Das Grundstück ist mit Strom, Trinkwasser, Abwasser, Erdgas und Telekom erschlossen. Zudem verfügt das Nebengebäude über einen separate Gasheizungsanlage mit einer unterirdisch angelegten Flüssiggastankanlage.
Zwei Photovoltaikanlagen (Baujahr 2021) und eine Regenwasserzisterne mindern die monatlichen Nebenkosten!! So erreicht die 16,7 kwp Anlage eine Rückvergütung von ca. 6.300 EURO.
Die Außenanlagen sind mit Hecke, Zaunanlage, befestigten Kfz-Stellplatz- und Hofflächen, Rasen und verschiedensten Gehölzpflanzungen angelegt.
1. Variante) Ist-Zustand - Nutzung als Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss bietet Ihnen
Kellergeschoss (zu Wohnzwecken ausgebaut)
- Sauna-/Wellness-/Sanitärbereich
- Fitnessraum
- Hobby-/Barraum
- Abstellraum
- Hauswirtschaftsraum
- Heizungsraum
Erdgeschoss mit Büro-/Praxiseinheit
- 4 Büro-/Praxisräume
- Empfangs- und Wartebereich
- Teeküche
- Sanitärräume
- Archivraum
- Abstellraum
- Terrasse
Dachgeschoss (Dreiraumwohnung)
- Flur
- Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon (Südwestausrichtung)
- Küche
- Bad/WC
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
Nebengebäude mit Doppelgarage im Erdgeschoss sowie Flurbereich für die Zweiraumwohnung (ELW) im Dachgeschoss.
2. Variante) Umnutzung zu Einfamilienwohnhaus (Nebengebäude bleibt im Bestand)
Kellergeschoss
- bleibender Bestand
Erdgeschoss
- Treppenflur
- Wohnzimmer mit Zugang zur Dachterrasse
- Wohnküche
- Bad/WC
- Gäste oder Hobbyzimmer
Dachgeschoss
- Treppenflur
- Bad/WC
- 3 Kinderzimmer
- Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon
3. Variante) Umnutzung zu Zweifamilienwohnhaus (Nebengebäude bleibt im Bestand)
Kellergeschoss
- bleibender Bestand
Erdgeschoss (Vierraumwohnung)
- Flur
- Wohnzimmer mit Zugang zur Dachterrasse
- Küche
- Bad/WC
- Schlafzimmer
- 2 Kinderzimmer
Dachgeschoss (Dreiraumwohnung)
- Flur
- Bad/WC
- Küche
- Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon
- Kinderzimmer
- Schlafzimmer
Das Anwesen ist in der Ortslage von Glaubitz gelegen und bietet Ihnen gute Verkehrsanbindungen nach Riesa (ca. 10 km), Großenhain (ca. 10 km), Gröditz (ca. 14 km), Meißen (ca. 25 km) und der sächsischen Landes- und Kulturhauptstadt Dresden (ca. 50 km).
Die Immobilie ist ca. 1,5 km östlich der Elbe, ca. 1 km westlich des Glaubitzer Waldes mit dem Naturwaldbad und dem Schloßpark Glaubitz sowie zum Waldgebiet Gohrischheide gelegen. So erreichen Sie mit einem "Katzensprung" sehenswerte Ausflugsziele sowie Rad- und Wanderwege entlang der Elbe (von der Elbquelle bis nach Hamburg) oder in den Waldgebieten.
Treten Sie mit Bade- oder Wandersachen vor die Haustür und los geht es...
In Glaubitz, der Nachbargemeinde Nünchritz und den Städten Riesa und Großenhain sind Bildungsein-richtungen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Einrichtungen, öffentliche Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen vorhanden. Es bietet Ihnen somit eine sehr gute Wohn- und Lebensqualität.
Zudem gibt es in den Industrie- und Gewerbegebieten zahlreiche namhafte Unternehmen aus den Branchen Chemie, Stahl und Maschinenbau.
Wie bereits erwähnt, sind gute Verkehrsanbindungen zu den Bundesstraße B 169 und B 98 gegeben. So sind Sie in ca. 30 Minuten an der Autobahnanschlussstelle Döbeln-Nord der A 14 (Dresden - Leipzig - Magdeburg) oder Thiendorf der A 13 (Berlin - Dresden). Mit der Bahnstation im Ort, die in ca. 5 bis 10 Minuten zu Fuß erreichen können Sie nach Dresden, Riesa, Oschatz, Wurzen oder Leipzig starten.
Der Flughafen Dresden Klotzsche ist ca. 50 km entfernt und gelangen von hier aus mit internationalen Fluglinie praktisch in die ganze Welt.
Sonstiges
Alle Angaben im Exposé beruhen auf den Informationen und übergebenen Unterlagen der Verkäufer bzw. Dritter. Eine Haftung für die Angaben im Exposé kann deshalb durch den Makler nicht übernommen werden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Energieausweis
Der Energieausweis wird bei Verkauf durch den Eigentümer dem Käufer vorgelegt.
Geldwäschegesetz
Nach § 2 Absatz 1 Nr. 19 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, die Identität unserer Geschäftspartner durch Einsicht oder Kopie der Ausweispapiere zu überprüfen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn
unsere Mitarbeiter Sie um Vorlage Ihres Personalausweises bitten. Wir werden uns bemühen, Sie so wenig wie möglich mit dieser leidigen Pflicht zu beeinträchtigen.
Datenschutz
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass wir Ihre Kontaktdaten erheben und speichern werden um Ihre Anfrage ordentlich bearbeiten zu können. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung sowie für Gewährleistungen nicht mehr erforderlich sind. Sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung entgegenstehen, werden wir Ihre Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist sperren.
Eine Gewähr, dass alle Angebotsangaben richtig sind und dass das Objekt zum Zeitpunkt des Zugangs noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden.
Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind vom Eigentümer oder einer in dessen Auftrag handelnden Person in dieser Form übermittelt worden. Diese Offerte ist von diesen Personen als wahre, richtige und gültige Angebotsgrundlage genehmigt worden. Eine Haftung durch uns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haben alle Unterlagen nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage hat der notarielle Kaufvertrag Vorrang.
Pflichten nach GwG:
Der Kaufinteressent nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressentennach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Der Auftraggeber wird dem Immobilienmakler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maklerverträge gelten seit dem 13.06.2014 als sog. Verbraucherverträge und werden den Regeln der §§ 312 ff BGB unterworfen. Wir werden daher vom Interessenten eine Auskunft verlangen, ob der der Immobilienkauf als Verbraucher oder gewerblich stattfinden wird um eine rechtskonforme Abwicklung zu gewährleisten.
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zu Schadenersatz, falls es zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten kommt und das Angebot provisionspflichtig ist.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung, Hobbyraum
Wellness: Wellnessbereich
Sonstiges: frei werdend