Eingebettet in die malerische Landschaft von Groß Zicker liegt dieses historische Reetdach-Bauernhaus, das mit seinem unverwechselbaren Charme begeistert. Das unter Denkmalschutz stehende Anwesen bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Denkmal-AfA und stellt somit eine attraktive Investition dar. Auf einem weitläufigen Grundstück gelegen, bietet dieses Objekt einen hervorragenden Blick ins Grüne und die umliegende Landschaft.
Das große Grundstück bietet zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten.
Eine weitere Bebauung ist hier unter Berücksichtigung einer Bauvoranfrage denkbar.
Besonderheit: Es besteht die Möglichkeit der Abschreibung der Sanierungs- und Instandhaltungskosten in Abstimmung mit der Denkmalbehörde.
Groß Zicker ist ein malerisches Fischerdorf auf der Halbinsel Mönchgut im südöstlichen Teil der Insel Rügen. Eingebettet in die sanfte Hügellandschaft der Zickerschen Alpen, bietet der Ort eine einzigartige Kombination aus Naturidylle und traditionellem Charme. Die beeindruckende Umgebung mit weiten Feldern, Grünflächen und der nähegelegenen Ostseeküste macht Groß Zicker zu einem beliebten Ziel für Ruhesuchende und Naturliebhaber.
Das Dorf besticht durch seine historischen Reetdachhäuser, gepflasterten Gassen und die imposante Dorfkirche aus dem 14. Jahrhundert. Der kleine Hafen, der sich in der Boddenlandschaft befindet, verleiht Groß Zicker eine maritime Atmosphäre.
Trotz der ruhigen Lage ist Groß Zicker gut angebunden: Die nahegelegenen Orte Thiessow und Göhren bieten Einkaufsmöglichkeiten, regionale Restaurants und gemütliche Cafés.
Sonstiges
Zuschüsse / steuerliche Erleichterungen
Es gibt für den Landkreis Vorpommern-Rügen verschiedene Fördermöglichkeiten für Denkmale. Regional ansässig sind die öffentliche oder private Dorferneuerung, ILER sowie LEADER. Überregional ist es u.a. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Die sogenannte Denkmal-AfA bedeutet, dass der Eigentümer eines Denkmals für Baumaßnahmen an diesem im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9% und den nochmals folgenden 4 Jahren bis zu 7% (Vermietung usw. - § 7i EStG) von seiner Steuer absetzen kann. Nutzt er das Denkmal selbst (§ 10f EStG), sind es im Jahr der Herstellung und den folgenden neun Jahren bis zu 9%. Dazu müssen die Maßnahmen im steuerlichen Sinne mit der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises vor Baubeginn abgestimmt sein. Die erforderlichen Unterlagen sowie weitere Voraussetzungen erfahren Sie von den zuständigen Mitarbeitern oder auf der Internetseite.
Die von Braun Immobilien Rügen GmbH gemachten Angaben über die Immobilie beruhen auf den ihr erteilten Informationen des jeweiligen Eigentümers.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Braun Immobilien Rügen GmbH daher nicht übernehmen.
Stichworte
Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern