Dieses außergewöhnliche Anwesen entführt Sie in eine andere Zeit und lässt Geschichte und modernes Leben in faszinierender Harmonie verschmelzen.
Mit viel Hingabe restauriert, erstrahlt der eindrucksvolle Gebäudekomplex aus dem 19. Jahrhundert im glanzvollen Aachen-Lütticher-Stil.
Traditionelle Handwerkskunst, ergänzt durch historische Elemente eines französischen Schlosses und einer alten Burg - darunter kunstvoll gestaltete Butzenglasfenster und antike Türbeschläge - verleiht diesem Anwesen seinen unverwechselbaren Charakter.
Das Hauptgebäude besticht durch seine imposante Fluranlage, die in Form eines Turms mit einem kunstvoll gearbeiteten Pyramidendach ein einzigartiges Raumgefühl erzeugt.
Hier erleben Sie eine Atmosphäre, die durch das harmonische Zusammenspiel von historischem Charme und moderner Wohnkultur geprägt wird. Der großzügige Innenhof wird dabei zum Herzstück des Anwesens und lädt zu geselligen Stunden unter freiem Himmel ein.
Ein weiteres Highlight ist der Wintergarten, der mit schiefergrauen Bodenfliesen und einem gusseisernen Ofen eine behagliche und gelungene Erweiterung und Integration des Wohnraums darstellt. Hier können Sie das wechselnde Licht der Jahreszeiten in voller Pracht genießen.
Die aktuelle Aufteilung in zwei separate Wohneinheiten ermöglicht flexible Nutzungsmöglichkeiten - ob für gemeinschaftliches Wohnen oder als großzügiges Einfamilienhaus.
Die detailverliebte Ausstattung zieht sich durch das gesamte Anwesen: So zum Beispiel die freistehende, über 100 Jahre alte Badewanne in einem der drei individuell gestalteten Badezimmern.
Jedes Element wurde sorgfältig ausgewählt, um den einzigartigen Charakter dieses Hauses zu unterstreichen.
Das sanierte und beheizte Nebengebäude bietet Ihnen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten - sei es als Werkstatt, Hobbyraum oder Garage.
Das über 1800 Quadratmeter große Grundstück ist ein wahres Refugium. Alte Obstbäume, kunstvoll gestaltete Gartenbereiche und ein charmantes Gartenhaus laden dazu ein, die Natur in vollen Zügen zu genießen.
Der Terrassenbereich eröffnet Ihnen einen herrlichen Blick auf den Innenhof und die liebevoll angelegte Gartenlandschaft.
Besonderer Blickfang ist das farbig verglaste Eingangstor, das Sie stilvoll in Ihre persönliche Oase führt.
Dieses Anwesen bietet eine perfekte Symbiose aus historischem Flair, luxuriöser Ausstattung und weitläufigem Freiraum - eine Einladung, Ihre ganz eigene Geschichte hier zu schreiben.
Die Ausstattung dieses beeindruckenden Anwesens erzählt eine Geschichte, die sich über mehr als ein Jahrhundert erstreckt und die kontinuierliche Entwicklung eines außergewöhnlichen Wohnraums widerspiegelt.
Ursprünglich um 1880 errichtet, wurde das Gebäude im Jahr 1910 durch eine Aufstockung erweitert, die den herrschaftlichen Charakter des Anwesens weiter unterstrich.
Das Nebenschiff, ein architektonisches Erweiterung, kam 1973 hinzu und fügt sich harmonisch in das historische Ensemble ein. Die Schaffung eines Garagentrakts im Jahr 2007 ergänzt die bestehende Infrastruktur und bietet Ihnen heute großzügige und praktische Räumlichkeiten für Fahrzeuge oder Hobbybereiche.
Jede Phase der Erweiterung wurde mit Bedacht und einem Gespür für Ästhetik umgesetzt, sodass das Anwesen in seiner heutigen Form als wahres Unikat erstrahlt.
Traditionelle Stilelemente aus verschiedenen Epochen, wie antike Beschläge, historische Butzenglasfenster, Walzglas und die detailreiche Gestaltung des Pyramidendachs, schaffen ein authentisches Ambiente, das den Charme vergangener Zeiten bewahrt, während moderne Ergänzungen Komfort und Funktionalität sicherstellen.
Seit der umfassenden Restaurierung ab 1999 wurde das Anwesen mit äußerster Sorgfalt optisch, technisch und energetisch modernisiert, ohne den charakteristischen Stil und die historische Substanz zu beeinträchtigen. Diese Arbeiten verleihen dem Anwesen eine ideale Balance zwischen Tradition und zeitgemäßem Wohnkomfort.
Im Jahr 2014 erhielt die Fassade durch eine aufwendige Sandstrahlung und eine teilweise Erneuerung des Fassadenputzes eine beeindruckende Auffrischung, die den historischen Charme des Gebäudes unterstreicht.
Die isolierverglasten Holzfenster, im Nebengebäude aus einer alten Burg, wurden 1999 und 2008 eingesetzt und tragen zur Energieeffizienz sowie zur besonderen Ästhetik des Hauses bei.
Gleichzeitig wurde der Dachstuhl überarbeitet: Neue Sparren, wo erforderlich, und eine Neueindeckung mit hochwertigen Ziegeln sichern die Langlebigkeit und Funktionalität des Dachs.
Die Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen stammen aus dem Jahr 2003 und gewährleisten moderne Standards für eine komfortable Nutzung.
Beheizt wird das Anwesen durch eine Öl-Zentralheizung mit Warmwasserversorgung aus dem Jahr 1996, deren Brenner 2008 erneuert wurde. Diese wird harmonisch ergänzt durch einen historischen Kochofen und zwei stilvolle Kaminöfen, die sowohl eine wohlige Wärme als auch eine behagliche Atmosphäre schaffen.
Dieses behutsam modernisierte Anwesen überzeugt mit einem hohen technischen Standard, der geschickt in die historische Substanz integriert wurde, und bietet so ein unvergleichliches Wohnambiente mit zeitgemäßem Komfort.
Gangelt-Hastenrath liegt eingebettet in die malerische Landschaft des westlichen Nordrhein-Westfalens, unweit der niederländischen Grenze.
Der charmante Ortsteil zeichnet sich durch seinen ländlichen Charakter aus, der Ruhe und Entschleunigung bietet, ohne auf eine gute Infrastruktur verzichten zu müssen.
Hier erleben Sie eine perfekte Symbiose aus Natur, Tradition und modernem Lebensgefühl.
Hastenrath ist von grünen Wiesen, Feldern und kleinen Wäldern umgeben, die zu erholsamen Spaziergängen oder Radtouren einladen.
Die historische Umgebung mit gepflegten Bauernhäusern und idyllischen Straßen vermittelt ein Gefühl von Heimat und Geborgenheit. Gleichzeitig erreichen Sie in wenigen Minuten das lebendige Zentrum von Gangelt mit seinen Einkaufsmöglichkeiten, gemütlichen Cafés und Restaurants sowie einer guten medizinischen Versorgung.
Für Familien bietet Hastenrath ein ideales Umfeld: Kindergärten und Schulen sind in der Nähe, und die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten wie Spielplätze, Sportvereine oder das Naturschutzgebiet Teverener Heide machen die Region besonders attraktiv. Pendler schätzen die gute Anbindung an die umliegenden Städte wie Aachen, Heinsberg oder Maastricht.
Dieser Ortsteil überzeugt durch eine gelungene Mischung aus dörflicher Idylle und stadtnaher Lage - ein Platz, an dem man gerne verweilt und sich zu Hause fühlt.
Sonstiges
Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 17 Fahrminuten
Bushaltestelle - 1 Gehminute
Gymnasium (HS) - 33 Busminuten
Gesamtschule (Gangelt) - 13 Busminuten
Grundschule - 10 Fahrradminuten
Kindergarten - 7 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 4 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Aachen - 43 Fahrminuten
Maastricht - 35 Fahrminuten
UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5774"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL]
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 5, Anzahl der Badezimmer: 3, Anzahl Terrassen: 1
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung