REIMANN&WOLFF Gangelt-Schierwaldenrath: "Charakterstarkes Familienhaus mit Garten."

52538 Gangelt

169.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
111,13 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
52538 Gangelt
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
5
Grundstück
860 m2
Wohnfläche
111,13 m2
Immobilienwert
Online-ID
9692415e-4155-47d8-a943-5421dd960c54
Kauf­preis
169.000,00 €
provisionsfrei
unterkellert
teilweise
Einbauküche
provisionsfrei
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
394.1 kWhm2a
Gültig bis
2034-11-20
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1950
Baujahr laut Energieausweis
1950
Heizungsart
Zentralheizung

Dieses schöne Einfamilienhaus aus den frühen 1950er Jahren verzaubert mit seiner eleganten Backsteinfassade und bietet auf einer großzügigen Wohnfläche ein wahres Zuhause für die ganze Familie.

Die liebevoll gestalteten, derzeit kleineren Räume spiegeln den historischen Charme des Hauses wider und verleihen dem Interieur mit den Dielenböden eine behagliche, fast nostalgische Atmosphäre.

Die großzügige Wohnküche erinnert an vergangene Zeiten bei Großmutter und lädt zu gemütlichen Stunden im Kreis der Familie ein.

Der geschickt angeordnete Nebenflur trennt geschickt das Badezimmer von einem zusätzlichen Gäste-WC und sorgt für funktionalen Komfort.

Im Obergeschoss erwartet Sie der Schlafbereich, der mit seinen drei möglichen Schlafzimmern Ruhe und Erholung verspricht.
Über eine wunderschöne Holztreppe gelangen Sie in diesen privaten Rückzugsort, der durch seine warme, zeitlose Ausstrahlung begeistert.

Der überdachte Innenhof, ein wahres Highlight des Hauses, ist der ideale Ort, um bei jeder Jahreszeit in geselliger Runde mit Freunden und Familie zu verweilen.
Das angrenzende Nebengebäude bietet zahlreiche Möglichkeiten zur kreativen Nutzung - sei es für Ihre Hobbys oder als praktischer Stauraum.

Das weitläufige Grundstück bietet Ihnen zudem viel Raum für Ihre grünen Ideen. Ob ein blühender Garten oder ein pflegeleichtes grünes Paradies - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.

Und sollten Sie den Wunsch haben, mehr Wohnfläche zu schaffen, ermöglicht der Dachspeicher einen Ausbau, der das Haus um wertvollen Raum erweitern kann.

Ein einzigartiges Zuhause, das durch seine Geschichte, den unverwechselbaren Charme und die zahlreichen Möglichkeiten zu einem ganz besonderen Rückzugsort für Sie und Ihre Familie wird!

Ausstattung

Die Ausstattung dieses einladenden Hauses vereint auf wunderbare Weise historische Elemente mit modernen Annehmlichkeiten.
Charaktervolle Stilelemente wie die edlen Holzdielenböden, die lackierten Innentüren und die formschöne Holztreppe verleihen dem Haus eine zeitlose Eleganz und sorgen für ein behagliches Wohngefühl.

Diese traditionellen Akzente harmonieren perfekt mit den modernen Komfortmerkmalen, wie dem modernen Badezimmer, das mit einer großzügigen, ebenerdigen Dusche ausgestattet ist und einen Hauch von Luxus vermittelt.

Die Öl-Zentralheizung, die im Jahr 2002 erneuert wurde, sorgt für eine angenehme Wärme und zuverlässige Warmwasserversorgung im gesamten Haus.

Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung, vermutlich aus den 1980er oder 1990er Jahren, bieten eine gute Wärmedämmung und tragen zu einer angenehmen Wohnatmosphäre bei.

Ein besonderes Potenzial bietet die Elektroinstallation, die Spielraum für eine zukünftige Modernisierung und Anpassung an aktuelle Standards lässt.
So können Sie das Haus nach Ihren Vorstellungen weiterentwickeln und ihm noch mehr Komfort verleihen, während die ursprüngliche Charakteristik und der Charme erhalten bleiben.

Diese gelungene Mischung aus Vergangenheit und Gegenwart macht das Haus zu einem einzigartigen und vielseitigen Wohnraum.

Lage

Schierwaldenrath, ein lebendiger Ortsteil der Gemeinde Gangelt, liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen und überzeugt mit seiner perfekten Kombination aus ländlichem Charme und guter Anbindung an die Umgebung.

Die Region rund um Schierwaldenrath ist von einer malerischen Landschaft geprägt, die ideal für Naturliebhaber und Outdoor-Fans ist. Ob bei Spaziergängen, Radtouren oder Ausflügen in die angrenzenden Wälder und Felder - hier finden sich zahlreiche Möglichkeiten zur Erholung und Entspannung.

Ein besonderes Highlight ist die Nähe zur historischen Selfkantbahn, die das Dorf mit dem charmanten Flair einer ehemaligen Schmalspurbahn verbindet. Die Selfkantbahn ist ein beliebtes Ausflugsziel für Familien und Eisenbahnfreunde und verkehrt regelmäßig zwischen Schierwaldenrath und dem benachbarten Ort Gangelt, was den Ort zusätzlich mit seiner Geschichte und Tradition bereichert.

Trotz der ruhigen Lage ist Schierwaldenrath hervorragend an die benachbarten Städte Heinsberg, Erkelenz und Aachen angebunden, was den Ort zu einem idealen Wohnort für Pendler macht.

Die Dorfgemeinschaft ist stark, und die Infrastruktur bietet alles, was für den täglichen Bedarf benötigt wird - von Einkaufsmöglichkeiten bis zu Schulen und medizinischen Einrichtungen.

Schierwaldenrath kombiniert den Charme eines traditionellen Dorfes mit den Vorteilen einer modernen Lebensweise und bietet seinen Bewohnern ein Zuhause inmitten einer wunderschönen, abwechslungsreichen Natur.

Sonstiges

Sonstiges Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof (Heinsberg) - 16 Fahrminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Gymnasium (Geilenkirchen) - 37 Busminuten
Gesamtschule - 15 Fahrradminuten
Grundschule - 10 Fahrradminuten
Kindergarten - 3 Gehminuten
Einkaufsmarkt - 5 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
Aachen - 46 Fahrminuten
Maastricht - 37 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5765"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 1