Dieses charmante Einfamilienhaus, strahlend weiß verputzt und demzufolge einladend, bietet Ihnen einen besonderen Ort zum Wohlfühlen.
Schon beim Betreten spüren Sie die heimelige Atmosphäre, die dieses Haus so einzigartig macht.
Jede Ecke ist mit Bedacht gestaltet, um Ihnen und Ihrer Familie Rückzugsorte voller Geborgenheit zu schenken.
Das gemütliche Wohn- und Esszimmer mit seinem wärmenden Heizofen wird zum zentralen Treffpunkt, an dem man gerne zum gemeinsamen Gespräch zusammenkommt.
Der offene Übergang zur Küche sowie die großzügigen Fensterflächen schaffen eine lichtdurchflutete Umgebung, die zum Verweilen einlädt.
Die überdachte Terrasse, die durch die verlängerte Dachkonstruktion geschützt ist, ermöglicht Ihnen den Genuss sonniger Stunden oder entspannender Abende - unabhängig vom Wetter.
Ein weiteres Highlight ist der bezaubernde Wintergarten aus dem Jahr 2000. Hier genießen Sie zu jeder Jahreszeit die Schönheit Ihres pflegeleicht angelegten Gartens und zusätzlich auch gesellige Stunden mit Ihrer Familie und Ihren Freunden.
Ein modernisiertes Badezimmer mit ebenerdiger Dusche auf dieser Ebene unterstreicht den durchdachten Komfort.
Im Obergeschoss erwarten Sie zwei einladende Schlafzimmer, die als Ruheoasen dienen, sowie ein weiteres Badezimmer, ausgestattet mit einer wohltuenden Badewanne - perfekt für entspannende Momente nach einem langen Tag.
Dieses Haus bietet alles, was Sie sich für ein behagliches Zuhause wünschen. Entdecken Sie Ihre persönliche Wohlfühloase und gestalten Sie hier Ihren neuen Lebensraum.
Das freistehende Einfamilienhaus aus den frühen 1960er Jahren präsentiert sich heute dank einiger Modernisierungen in einem gepflegten und zeitgemäßen Zustand.
Ein besonderes Highlight ist das 2019 zusätzlich geschaffene Badezimmer, das mit seiner ebenerdigen Dusche und dem ansprechenden Design überzeugt.
Im Jahr 2000 wurde das Haus um einen großzügigen Wintergarten erweitert, der zusätzlichen Raum für Entspannung und geselliges Beisammensein bietet.
Die isolierverglasten Kunststofffenster aus dem Jahr 1992 sorgen für eine angenehme Wohnatmosphäre und tragen zur Energieeffizienz bei. Im Jahr 2000 wurde die Gebäudehülle durch ein Wärmedämmverbundsystem (8 cm zusätzliche Dämmung) verbessert, was sowohl die Energiebilanz als auch den Wohnkomfort spürbar optimiert.
Das Haus wird durch einen sparsamen, zentral positionierten Ölofen beheizt, der mit einem jährlichen Verbrauch von etwa 1000 bis 1500 Litern überzeugt.
Die Warmwassererzeugung erfolgt zuverlässig über Durchlauferhitzer.
Auch die Elektroinstallation wurde über die Jahre überarbeitet.
Dieses Haus vereint den Charme seines Baujahres mit modernen Annehmlichkeiten und ist bereit, Ihnen ein komfortables Zuhause zu bieten.
Grothenrath ist ein Stadtteil der Stadt Geilenkirchen mit ca. 900 Einwohnern und ist nahe der deutsch-niederländischen Grenze und den Naherholungsgebieten Teverner und Brunssumer Heide gelegen.
Neben der natürlichen Wohnumgebung, die zu ausgiebigen abendlichen Spaziergängen einlädt, ist auch eine gute Infrastruktur vorhanden.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie z.B. Einkaufsmärkte, Ärzte, Banken sowie Kindergarten und Schulen sind im Ort, im Nachbarort Scherpenseel oder in den nahe gelegenen Städten Geilenkirchen und Übach-Palenberg vorhanden.
Auch die Städte Sittard, Aachen und Maastricht sind gut zu erreichen.
Sonstiges
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A44 - 19 Fahrminuten
Autobahn A46 - 13 Fahrminuten
Bahnhof - 9 Fahrminuten
Bushaltestelle - 10 Gehminuten
Grundschule - 13 Fahrradminuten
Gymnasium - 15 Fahrradminuten
Realschule - 17 Fahrradminuten
Kindergarten - 17 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 10 Fahrminuten
Aachen - 35 Fahrminuten
Düsseldorf - 55 Fahrminuten
UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5776"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL]
Stichworte
Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1
Sonstiges/Wohnen: Dachboden, Hobbyraum