REIMANN&WOLFF Heinsberg-Lieck: "Ihr einzigartiges Zuhause plus Einliegerwohnung."

52525 Heinsberg

289.000,00 €
Kaufpreis
5
Zimmer
230,11 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
52525 Heinsberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Einfamilienhaus, Haus
Zimmer
5
Grundstück
539 m2
Wohnfläche
230,11 m2
Zustand
gepflegt
Vermietet
Immobilienwert
Online-ID
a48ef0de-c061-4f0d-adae-d8049861e180
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
289.000,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
unterkellert
Garage
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
99.3 kWhm2a
Gültig bis
2034-10-08
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
C
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1997
Baujahr laut Energieausweis
1965
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

In diesem außergewöhnlichen Einfamilienhaus erleben Sie eine harmonische Verbindung von Großzügigkeit und Flexibilität, die Ihnen und Ihrer Familie viele Möglichkeiten eröffnet.

Das Gebäude, ursprünglich 1965 erbaut und 1997 mit zwei zusätzlichen Etagen erweitert, beeindruckt durch seine großzügige Aufteilung und durchdachte Raumgestaltung.

Im Erdgeschoss befindet sich eine charmante Einliegerwohnung mit ca. 70 m² Wohnfläche, die sich ideal als separater Rückzugsort für Eltern, erwachsene Kinder oder auch für Gäste eignet.
Dieser eigenständige Wohnbereich bietet Ihnen und Ihren Lieben ein hohes Maß an Privatsphäre, während die Maisonette-Wohnung im Ober- und Dachgeschoss die Hauptwohneinheit bildet.

Ihr Zuhause erstreckt sich über zwei Etagen und besticht durch großzügige Räume.
Das lichtdurchflutete Wohn- und Esszimmer mit seiner beeindruckenden Fensterfront schafft eine helle, einladende Atmosphäre, die zum Wohlfühlen einlädt.

Auch die immer noch modernen Bäder bestechen durch ihr frisches Design und bieten einen Rückzugsort für Entspannung und Erholung.

Der idyllische Garten mit seiner weitläufigen Rasenfläche ist ein wahres Paradies für gesellige Stunden mit Familie und Freunden. Hier finden Sie Raum für Erholung, Spiel und Freude im Freien.

Dieses Einfamilienhaus bietet Ihnen und Ihrer Familie ein Zuhause, das sich flexibel an Ihre Lebensbedürfnisse anpasst und gleichzeitig durch seine architektonische Einzigartigkeit überzeugt.

Die derzeitige Vermietungssituation ermöglicht Ihnen selbstverständlich auch, dieses Wohnhaus als Zweiparteienhaus und als Kapitalanlage zu betrachten.

Ausstattung

Die Ausstattung dieses charmanten Einfamilienhauses überzeugt durch eine Mischung aus zeitgemäßen Modernisierungen und solider Bauqualität. Ursprünglich 1965 erbaut, wurde das Haus 1997 um zwei Wohnetagen aufgestockt, wodurch auch der Dachstuhl und die Dacheindeckung vollständig erneuert wurden.

Im Inneren erwartet Sie eine hochwertige Kombination aus pflegeleichten Fliesenböden und edlem Fertigparkett sowie Laminat. Diese harmonische Bodenwahl schafft eine angenehme Wohnatmosphäre und unterstreicht den praktischen Charakter der Räume. Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus dem Jahr 1997 sorgen für eine hervorragende Wärmedämmung und tragen zur Energieeffizienz des Hauses bei.

Sämtliche Installationen – ob Elektro-, Wasser- oder Abwasserleitungen – wurden im Rahmen der Erweiterung im Jahr 1997 vollständig erneuert bzw. im ursprünglichen Teil des Hauses ergänzt und modernisiert. So. z.B. die Elektroinstallation in 2021.

Ein weiteres Highlight ist die moderne Gas-Zentralheizung aus dem Jahr 2023, die für angenehme Wärme sorgt und gleichzeitig energieeffizient arbeitet. Die Warmwasserversorgung erfolgt im Obergeschoss über die Heizung, während im Erdgeschoss ein Durchlauferhitzer für den täglichen Komfort zuständig ist.

Mit dieser gelungenen Kombination aus modernen Ausstattungsdetails und einer soliden Bausubstanz bietet Ihnen dieses Haus ein Zuhause, das sowohl durch Funktionalität als auch Wohnqualität besticht.

Lage

Besser kann eine Lage nicht sein: Vor den Toren der Heinsberger Innenstadt befindet sich dieses besondere Mehrparteienhaus, umgeben von einer besonderen Natürlichkeit und einem herrlichen Ausblick über die angrenzenden Felder und Wiesen.

Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie z.B. Einkaufsmärkte, Ärzte, öffentliche Institutionen befinden sich unweit Ihrer Wohnung und sind auch in fußläufig zu erreichen.

Auch die Wege zur attraktiven Innenstadt von Heinsberg, zum (Bus-) Bahnhof und zu den städtischen Einrichtungen wie z.B. Schwimmbad, Stadthalle sind kurz und infrastrukturell optimal.

Die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Anschluss an die Städte Aachen, Mönchengladbach usw. ist durch den vorhandenen Bahnhof ideal.

Sonstiges

Sonstiges Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 6 Fahrradminuten
Bushaltestelle - 3 Gehminuten
Gymnasium - 10 Fahrradminuten
Realschule - 8 Fahrradminuten
Grundschule - 4 Fahrradminuten
Kindergarten - 6 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 4 Fahrminuten
Aachen - 50 Fahrminuten
Düsseldorf - 62 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5764"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Gesamtfläche: 230,11 m², vermietbare Fläche: 230,11 m², Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl der separaten WCs: 2, Anzahl Terrassen: 1 Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung