REIMANN&WOLFF Heinsberg-Oberbruch: "Inklusive Balkon und Weitblick."

52525 Heinsberg

139.800,00 €
Kaufpreis
3
Zimmer
77,76 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
52525 Heinsberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
3
Wohnfläche
77,76 m2
Etage
2
Immobilienwert
Online-ID
196c2577-d201-41b7-b492-0413098bc703
Kauf­preis
139.800,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
Einbauküche
provisionsfrei
unterkellert
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
162 kWhm2a
Gültig bis
2028-11-27
Aus­stell­datum
28.11.2018
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
F
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1965
Baujahr laut Energieausweis
1960
Heizungsart
Zentralheizung

Hoch über den Dächern erwartet Sie ein wahres Wohnjuwel, das durch seine elegante Modernität und die sorgfältige Gestaltung in jedem Detail besticht.

Diese geschmackvoll modernisierte Wohnung bietet Ihnen ein Zuhause und gleichzeitig einen Ort, an dem sich Komfort, Ästhetik und Wohlbefinden harmonisch vereinen.

Die erhöhte Lage lässt viel Licht in die Räume strömen und eröffnet Ihnen vom Balkon aus einen beeindruckenden Weitblick, der jeden Tag aufs Neue begeistert.

Hier können Sie den Blick in die Ferne schweifen lassen, während Sie die Ruhe und die besondere Atmosphäre genießen, die diese Wohnung ausstrahlt.

Die sorgfältig ausgewählten Materialien und das durchdachte Design schaffen ein Ambiente, das anspruchsvolle Wohnträume wahr werden lässt.

Die drei Zimmer sind großzügig geschnitten und mit hochwertigen Vinylböden ausgestattet, die zum einen pflegeleicht und zum anderen auch optisch ein Highlight sind. Flur und Küche sind mit ansprechenden anthrazitfarbenen Bodenfliesen versehen worden.
Sie verleihen jedem Raum eine warme, einladende oder auch frische Ausstrahlung, die zum Verweilen einlädt.

Das frisch gestaltete Badezimmer überzeugt mit einer modernen ebenerdigen Dusche, die Funktionalität und Stil perfekt verbindet.
(Für zusätzlichen Komfort steht Ihnen ein separates (Gäste-) WC zur Verfügung, was die Wohnung besonders praktisch macht - ideal für Besuche oder den Alltag.

Der Wohnbereich öffnet sich zum sonnigen Balkon, der Ihnen einen unvergleichlichen Rückzugsort bietet.
Hier können Sie in entspannter Atmosphäre Ihren Tag ausklingen lassen, den Sonnenuntergang genießen oder einfach den Blick über die Umgebung schweifen lassen.

Diese Wohnung, die mit viel Liebe zum Detail modernisiert wurde, bietet Ihnen eine perfekte Kombination aus Stil und Lebensqualität. Sie ist ein Rückzugsort, der Sie jeden Tag aufs Neue willkommen heißt und in dem Sie sich rundum wohlfühlen können. Ein wahres Refugium für alle, die das Besondere suchen.

Ausstattung

Das gepflegte Treppenhaus führt Sie in diese höher gelegene Wohnung, die bereits beim Betreten durch ihre angenehme Atmosphäre und ihre beeindruckende Ausstattung begeistert.

Der sonnenverwöhnte Balkon mit einem herrlichen Weitblick bildet ein Highlight und lädt zu entspannten Stunden im Freien ein.

Doch die wahre Schönheit dieser Wohnung liegt in den vielen liebevoll ausgewählten Details, die ein stimmiges und modernes Gesamtbild schaffen.

Die Wohn- und Schlafräume sind mit hochwertigen Vinylböden ausgestattet, die sich harmonisch in das elegante Interieur einfügen. Der Flur und die Küche glänzen durch zeitlose dunkelgraue Fliesen.

Neue, weiße Innentüren setzen stilvolle Akzente und unterstreichen das zeitgemäße Designkonzept.
Die gezielte Auswahl an Tapeten und Wandfarben verleiht den Räumen zusätzlich Charakter und sorgt für ein durchdachtes Farbkonzept, das das Wohnambiente auf ein neues Niveau hebt.

Das modernisierte Tageslicht-Badezimmer ist ein weiterer Blickfang: Mit seiner ebenerdigen Dusche bietet es Komfort und auch ein luxuriöses Gefühl im Alltag.

Die Kunststofffenster mit Isolierverglasung aus dem Jahr 1998 sorgen für eine gute Energieeffizienz und unterstützen ein angenehmes Wohnklima.

Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer, während die derzeit bestehende Öl-Zentralheizung gemäß Beschluss der Eigentümerversammlung in Kürze modernisiert wird - ein zusätzlicher Pluspunkt, der die Zukunftsfähigkeit dieser Wohnung unterstreicht.

Diese Wohnung verbindet zeitgemäße Ausstattung mit einem durchdachten Design, das bis ins kleinste Detail überzeugt.

Lage

Oberbruch, ein charmantes Viertel in der Stadt Heinsberg, liegt im westlichen Teil von Nordrhein-Westfalen, nahe der niederländischen Grenze.

Diese Ortschaft ist bekannt für ihre reiche industrielle Vergangenheit, die stark durch die einst blühende Textilindustrie geprägt wurde, insbesondere durch die Glanzstoff-Fabriken, die Oberbruch zu einem wichtigen industriellen Zentrum in der Region machten.

Heute kombiniert Oberbruch seine historische Bedeutung mit einer angenehmen Wohnatmosphäre.
Der Ort bietet eine gute Mischung aus traditionellen und modernen Wohngebieten, umgeben von natürlicher Schönheit und gut ausgebauten Freizeiteinrichtungen.

Die Nähe zur Natur, insbesondere zu Wäldern und Parks sowie dem Adolfosee, macht es zu einem idealen Wohnort für Familien und Naturliebhaber.

In Oberbruch finden sich alle notwendigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Schulen, Kindergärten, Supermärkte und Ärzte.
Darüber hinaus profitiert die Gemeinde von einer guten Verkehrsanbindung, mit schnellen Zugangswegen zu größeren Städten wie Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf sowie zur benachbarten Niederlande.

Die aktive Dorfgemeinschaft und das vielfältige Vereinsleben tragen zu einem lebendigen sozialen Umfeld bei, in dem regelmäßig kulturelle und sportliche Veranstaltungen stattfinden.

Diese Aspekte machen Oberbruch zu einem attraktiven Ort für Menschen, die die Vorteile des ländlichen Lebens schätzen, ohne auf die Annehmlichkeiten des städtischen Lebens verzichten zu müssen.

Sonstiges

Sonstiges Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 5 Gehminuten
Bushaltestelle - 14 Gehminuten
Gymnasium - 15 Busminuten
Realschule - 23 Busminuten
Grundschule - 5 Fahrradminuten
Kindergarten - 5 Fahrminuten
Einkaufszentrum - 4 Fahrminuten
Aachen - 55 Fahrminuten
Düsseldorf - 52 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5779"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Grundstücksfläche: 9.439,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Balkone: 1, 1 Etagen Zustand: renoviert, gepflegt Sonstiges: frei werdend