REIMANN&WOLFF Heinsberg-Unterbruch: "Das passende Familiennest."

52525 Heinsberg

329.000,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
104,02 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
52525 Heinsberg
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Reihenendhaus
Zimmer
4
Grundstück
623 m2
Wohnfläche
104,02 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
0171dd42-ed02-49bf-875a-b7408a392191
Kauf­preis
329.000,00 €
provisionsfrei
Bad mit
Wanne
unterkellert
nein
Kamin
Parkmöglichkeit
provisionsfrei
Garage
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
63.4 kWhm2a
Gültig bis
2024-11-10
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
B
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1998
Baujahr laut Energieausweis
1998
Heizungsart
Zentralheizung
Kfz-Stellplatz
3
Parkmöglichkeiten insgesamt
3

Dieses charmante Eckhaus vereint das Beste aus beiden Welten: die Behaglichkeit und Unabhängigkeit einer Doppelhaushälfte, verbunden mit der praktischen Raumaufteilung eines modernen Familienhauses.

Das großzügige Wohn- und Esszimmer lädt mit seiner hellen und freundlichen Atmosphäre zum Verweilen ein. Große Fenster- und Türelemente durchfluten den Raum mit natürlichem Licht und schaffen eine harmonische Verbindung zum Außenbereich.
Helle Bodenfliesen unterstreichen das luftige und frische Ambiente, während der stilvolle Kaminofen an kühleren Tagen wohlige Wärme spendet. Hier genießen Sie entspannte Stunden mit Familie und Freunden - ein idealer Raum, der Gemütlichkeit und Großzügigkeit perfekt vereint.

Mit drei gemütlichen Schlafzimmern bietet dieses Zuhause den perfekten Rückzugsort für Sie und Ihre Familie.

Der weitläufige Garten lädt dazu ein, dass Ihre Kinder nach Herzenslust spielen und die Natur genießen - ein Paradies für kleine Abenteurer.

Die neu gestaltete Terrasse von 2023 wird Sie begeistern: Sie finden hier reichlich Platz für entspannte Stunden im Freien, gut geschützt unter einer stabilen Überdachung, sodass Sie die Sonne oder auch mal einen Sommerregen in vollen Zügen genießen können.

Für gesellige Abende steht das Gartenhaus bereit, das mit einem Kaminofen ausgestattet ist und eine warme, einladende Atmosphäre für gesellige Runden schafft. Hier fühlen Sie sich wie in Ihrer eigenen kleinen Wohlfühloase, mit einem herrlichen Blick über die umliegenden Felder und Wiesen, der jeden Tag aufs Neue verzaubert.

Die großzügige Garage bietet Platz für mehr als nur Ihr Auto - hier findet alles seinen Platz, was das Familienleben bereichert.

Dieses Haus bietet Raum für all das, was ein glückliches Familienleben ausmacht.

Ausstattung

Dieses ansprechende Einfamilienhaus aus dem Jahr 1998 besticht durch eine zeitlose und gepflegte Ausstattung, die auch heute noch durch Frische und Eleganz überzeugt.

Im Erdgeschoss finden Sie helle, weiße Bodenfliesen, die dem Raum eine einladende Weite und Leichtigkeit verleihen. Im oberen Bereich, auf der Schlafebene, erwartet Sie warmer Laminatboden, der eine gemütliche und wohnliche Atmosphäre schafft.

Die überdachte Terrasse mit ihrem 2023 erneuerten Fliesenbelag bietet einen perfekten Rückzugsort im Freien und einen herrlichen Ausblick in die Weite - ideal für entspannte Stunden im Grünen.

Auch technisch ist das Haus ebenfalls hervorragend ausgestattet: Die hochwertigen Kunststofffenster mit Isolierverglasung und praktischen Rollläden sorgen für eine energieeffiziente Nutzung und ein angenehmes Raumklima.
Die Gasheizung, die 2018 modernisiert wurde und mit einem Flüssiggastank betrieben wird, übernimmt sowohl die Wärme- als auch die Warmwasserversorgung.

Der Dachstuhl und die Dacheindeckung wurden 2010 erneuert und befinden sich in einem sehr guten Zustand, während alle Installationen aus dem Baujahr selbstverständlich gut erhalten sind.

Dieses Haus vereint praktische Ausstattung mit moderner Funktionalität und bietet Ihnen ein Wohlfühlambiente, das Sie und Ihre Familie begeistern wird.

Lage

Heinsberg-Unterbruch bietet Ihnen eine idyllische Wohnlage, die Natur und Stadtnähe harmonisch miteinander verbindet.

Eingebettet in die malerische Landschaft des westlichen Rheinlands, punktet der charmante Stadtteil mit einer ruhigen Atmosphäre und einem freundlichen Miteinander.
Hier genießen Sie das Beste aus zwei Welten: die Nähe zur Natur mit weitläufigen Feldern und Wiesen sowie die schnelle Anbindung an das Stadtzentrum von Heinsberg, das mit allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie gemütlichen Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten aufwartet.

Für Familien ist Unterbruch besonders attraktiv, da Kindergärten, Schulen und Spielplätze in unmittelbarer Umgebung liegen.

Naturliebhaber schätzen die Möglichkeiten für Spaziergänge und Fahrradtouren entlang der nahegelegenen Flussläufe und Waldgebiete, die zu jeder Jahreszeit ein reizvolles Panorama bieten.

Verkehrstechnisch ist Unterbruch ideal angebunden, mit schnellen Verbindungen zu den Autobahnen A46 und A61, was Pendlern den Weg in umliegende Städte wie Mönchengladbach oder Aachen erleichtert.

Heinsberg-Unterbruch - eine Umgebung, die Ruhe und Entfaltung bietet, ideal für ein harmonisches Leben in einer ländlich geprägten Umgebung mit urbanem Komfort in Reichweite.

Sonstiges

Sonstiges Infrastruktur (alle Werte geschätzt):
Autobahn A46 - 9 Fahrminuten
Bahnhof - 8 Fahrminuten
Bushaltestelle - 8 Gehminuten
Gymnasium - 13 Fahrradminuten
Realschule - 9 Fahrradminuten
Grundschule - 6 Fahrradminuten
Kindergarten - 4 Fahrradminuten
Einkaufszentrum - 8 Fahrminuten
Düsseldorf - 57 Fahrminuten
Köln - 75 Fahrminuten
Aachen - 54 Fahrminuten

UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.

SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.

Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.

SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.

ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.

UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.

KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.

WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.

Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.

Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

[URL="https://www.reimannwolff.de/angebot.php?objid=5772"]WEITERE HAUSINFORMATIONEN[/URL] Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1 Sonstiges/Wohnen: Dachboden Sonstiges: frei werdend