Diese noch jung gebliebene Doppelhaushälfte befindet sich am ruhigen Ortsrand und bietet einen familienfreundlichen Grundriss, der auf drei Wohnebenen verteilt ist.
Mit insgesamt bis zu vier Schlafzimmern und einem schönen Garten eignet sich dieses Haus ideal für Familien.
Im Erdgeschoss empfängt Sie ein großzügiges, lichtdurchflutetes Wohn-/Esszimmer, das einen direkten Zugang zur überdachten Terrasse bietet. Hier können Sie unabhängig vom Wetter entspannen und den Blick auf den grünen Garten genießen, der von bunten Sträuchern und Pflanzen umrahmt wird - ein idealer Platz für Kinder zum Spielen.
In der ersten Etage erwarten Sie neben drei Schlafzimmern ein Tageslichtbadezimmer, das mit einer Eckdusche und einer Badewanne für maximalen Komfort sorgt.
Das bereits ausgebaute Dachgeschoss bietet ein flexibles Raumangebot: Es eignet sich perfekt als Studio für Ihr Kind oder als Arbeitszimmer mit herrlichem Blick in den Garten.
Zusätzlichen Stauraum finden Sie in der großen Garage und im Vollkeller, die beide viel Platz für Ihre Bedürfnisse bieten.
Dieses Haus ist der ideale Rückzugsort für Familien, die großzügige Räume, einen schönen Garten und eine ruhige Lage schätzen.
Dieses solide Einfamilienhaus aus bewährtem Baujahr bietet ideale Voraussetzungen für Ihre Familie.
Mit ausreichend Platz für alle Familienmitglieder, darunter vier Schlafzimmer und ein praktischer Vollkeller, erfüllt das Haus Ihre Ansprüche an Wohnkomfort und Funktionalität.
Im Wohnbereich sorgt der Wärme ausstrahlende Fertigparkettboden für eine behagliche Atmosphäre, während die Küche mit einem praktischen Fliesenboden ausgestattet ist, der pflegeleicht und funktional ist.
Der Eingangs- und Flurbereich wird durch einen hellen, einladenden Granitboden bereichert, der dem Haus zusätzlichen Modernität verleiht und einen überzeugenden ersten Eindruck hinterlässt.
Die technische Ausstattung entspricht dem Standard des noch jungen Baujahres: So sorgt eine Öl-Zentralheizung mit Warmwassererzeugung für wohlige Wärme, während die isolierverglasten Kunststofffenster für eine gute Energieeffizienz und angenehme Ruhe im Innenbereich sorgen.
Alle weiteren Installationen, wie etwa die Elektrik, sind ebenfalls solide und bewährt und tragen zur Qualität des Hauses bei.
Selsten, ein ruhiger Ortsteil der Gemeinde Waldfeucht, liegt inmitten der sanften Hügel des westlichen Teils des Kreises Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
Die Umgebung bietet eine idyllische Landschaft mit viel Natur, die sowohl Wander- als auch Radfreunde zu Erkundungstouren einlädt.
Der Ort selbst zeichnet sich durch eine Mischung aus modernen Wohnhäusern und traditionellen Elementen aus und bietet eine hohe Lebensqualität. Hier genießen die Bewohner eine friedliche, ländliche Atmosphäre, während sie gleichzeitig von einer guten Anbindung an größere Städte wie Heinsberg und Aachen profitieren.
Mit seiner niedrigen Verkehrsbelastung und einer aktiven Dorfgemeinschaft bietet Selsten einen idealen Rückzugsort für Familien und Naturliebhaber.
Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sind in der Umgebung gut erreichbar, und der nahegelegene Wald sorgt für zusätzliche Freizeitmöglichkeiten.
Sonstiges
Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):
Autobahn A46 - 10 Fahrminuten
Bahnhof - 18 Busminuten
Bushaltestelle - 2 Gehminuten
Grundschule (Haaren) - 31 Busminuten
Gymnasium (Heinsberg) - 18 Busminuten
Realschule (Heinsberg) - 23 Busminuten
Kindergarten - 5 Fahrradminuten
Einkaufsmarkt - 6 Fahrminuten
Aachen - 48 Fahrminuten
Düsseldorf - 58 Fahrminuten
Maastricht - 44 Fahrminuten
UNSERE HINWEISE:
1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.
3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.
4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.
SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSEL
Mehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.
Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:
- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden.
- Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.
- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.
Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:
- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.
- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.
SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNG
Bei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.
ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILE
Wer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.
In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.
UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZ
Alternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.
Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.
KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAU
Bei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.
Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.
WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?
Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben.
Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.
- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.
- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.
- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.
Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
Stichworte
vermietbare Fläche: 133,68 m², Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1
Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum