Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um ein Grundstück mit Altbestand. Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut, welches im Jahre 1946 in massiver Bauweise errichtet wurde.
Die Immobilie umfasst eine Wohnfläche von ca. 86 m². Um die Privatsphäre der Bewohner zu schützen, werden keine Innenaufnahmen veröffentlicht.
Im Grundbuch wird ein lebenslanges Wohnungsrecht zugunsten der derzeitigen Eigentümerin eingetragen. Die eigenständige Nutzung des Grundstücks sowie der Immobilie ist somit erst nach Auslaufen des Wohnungsrechts möglich.
Der Zustand der Immobilie entspricht sowohl dekorativ als auch technisch nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Um die Immobilie in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, bedarf es einiger Sanierungsmaßnahmen.
Der Reinbeker Stadtteil Ohe im Kreis Stormarn liegt idyllisch zwischen Sachsenwald und dem Billetal. Ohe verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung nach Reinbek, der Bus fährt in unmittelbarer Nähe ab.
Reinbek selber bietet eine attraktive Infrastruktur mit Ärzten, Apotheken, Restaurants, Supermärkten sowie Dienstleistungsbetrieben aus allen Branchen. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und weiterführende Schulen sind ebenfalls vorhanden. Das Reinbeker Schloss, das Theaterforum, die Volkshochschule, ein Hallenbad und ein Natursee sowie verschiedene Vereine, Verbände und mehrere Sportstätten in der direkten Umgebung bieten diverse Möglichkeiten zur attraktiven Freizeitgestaltung. Mit dem St. Adolf-Stift hat Reinbek auch ein modernes Krankenhaus.
Hamburg-Bergedorf ist in ca. 15 PKW-Minuten erreichbar und lädt zu ausgiebigen Shoppingtouren ein. Der Anschluss an die Hamburger Innenstadt gelingt sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos.
Sonstiges
Das Grundstück umfasst ca. 771 m² und ist mit einem verbundenen Einfamilienhaus sowie mit einem massiv errichteten Schuppen bebaut.
Für das Flurstück gilt der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek. Dieser sieht eine gemischte Baufläche vor. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Bebauung richtet sich daher grundlegend nach § 34 BauGB. Eine Neubebauung ist demnach an die vorhandene nachbarschaftliche Bebauung anzupassen. Diese weist weitestgehend Ein- bis Zweifamilienhäuser mit einem Vollgeschoss sowie einem ausgebauten Dachgeschoss mit Satteldach auf.
Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeiten einer Neubebauung vom jeweiligen Käufer allein zu prüfen sind. Wir übernehmen keinerlei Gewähr.
Diese Immobilie eignet sich hervorragend für Familien, welche in Zukunft ein Zuhause in ruhiger und dennoch hervorragend angebundener Lage suchen.