Reitanlage für höchste Ansprüche

87616 Marktoberdorf

7.850.000,00 €
Kaufpreis
152.800 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
87616 Marktoberdorf
Nutzungsart
Gewerbe
Gesamtfläche
445 m2
Grundstück
152.800 m2
Zustand
vollsaniert
Immobilienwert
Online-ID
0086a12d-b8c4-466d-b24e-e23c043bedca
Kauf­preis
7.850.000,00 €
Fußbodenheizung
Kamin
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.
Baujahr
1892
Heizungsart
Zentralheizung

Dieses denkmalgeschützte Anwesen mit Haupthaus und 2 Nebenhäusern dürfen wir im exklusiven Alleinauftrag des Eigentümers zum Kauf vorstellen.

Es handelt sich um ein historisches Gut, das 1892 von einem Industriellen erbaut wurde und sich in wunderschöner Alleinlage auf einer leichten Anhöhe erhebt. Das denkmalgeschützte Haupthaus ist reich an Holzschnitzereien und Intarsien. Die beiden ebenfalls denkmalgeschützten Nebenhäusern wurden historisch als Gesindehäuser und für die Wirtschaftsräume genutzt und sind zusammen mit der Kapelle U-förmig angeordnet. Die Pferdestallungen wurden aufwändig saniert und den heutigen Anforderungen angepasst. Eine Reithalle, sowie Offenställe und eine Führanlage sind vorhanden.

Das wunderschöne Ausreitgelände über Wiesen und durch weitläufige Wälder wird von einem beeindruckenden Alpenpanorma abgerundet.

Lage

Wir weisen darauf hin, dass der Standort des Objekts aus Diskretionsgründen nur auf konkrete Anfrage hin mitgeteilt werden kann.

Das Objekt befindet sich in einer der schönsten Allgäuer Lagen mit einem traumhaften Bergblick. Durch die Lage auf einer leichten Anhöhe hat man einen 360-Grad-Blick wie man diesen nur sehr selten zu sehen bekommt.

Sonstiges

Rechtliche Hinweise Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.

§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.

Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte: Holger Schupp (Titelfoto), weitere Fotos EQUITHUN.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.

Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.

§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.