Objektbeschreibung
Die sehr komfortable angebotene Penthousewohnung eignet sich ideal für Singles oder Pärchen, Dachterrasse und Skylineblick sind einzigartig. Die Wohnung liegt im 8. OG eines sehr gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1963 und ist renovierungsbedürftig. Somit können Sie sich Ihre Vorstellungen vom Wohntraum individuell erfüllen.
Über eine geräumige Diele erreichen Sie das Gäste-WC und den großzügigen Wohnraum. Dort schließt sich auf einer Seite die Küche an, auf der anderen befindet sich zurzeit ein Ankleidezimmer nebst innenliegendem Bad sowie das Schlafzimmer.
Die Terrasse umläuft die Wohnung auf drei Seiten und ist mit einer Fläche von 113,50 m² außerordentlich großzügig.
Raumaufteilung
Sie erreichen die Wohnung bequem über einen der beiden vorhandenen Fahrstühle.
Zur Wohnung mit rd. 87 m² gehören die Dachterrasse mit 113,5 m² sowie ein Kellerraum und eine Garage.
Auf Wunsch können die Einbauküche und die Einbauschränke übernommen werden.
Neu-Isenburg hat rd. 39.000 Einwohner und liegt in direkter Nachbarschaft zu Frankfurt am Main und Offenbach.
Die Infrastruktur ist sehr gut mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, einem großen, modernen Einkaufszentrum, diversen Restaurants, ärztlichen Einrichtungen und der Anbindung an den ÖPNV und den Rhein-Main-Flughafen.
Der in den 1960er Jahren entwickelte, von Waldflächen umgebene Stadtteil Gravenbruch mit rd. 6.300 Einwohnern ist ein reines Wohngebiet mit einem Nahversorgungszentrum. Hier lässt es sich angenehm ruhig leben und profitiert von der Großstadtnähe.
Provision
Die Maklerprovision beträgt 3,57% auf den Kaufpreis.
Sämtliche Provisionsangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Provision ist vom Käufer zu tragen und verdient und fällig bei notarieller Beurkundung. Mit dem Verkäufer wurde ein provisionspflichtiger Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
Besichtigungstermine
Jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Hinweise
Alle Daten stammen vom Eigentümer oder Hausverwalter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Weitergabe an Dritte verpflichtet zur vollen Provisionszahlung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Hohl Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (wenn Sie als natürliche Person handeln) festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.