Renovierte 2 Raum Dachgeschosswohnung im Haus Gründerzeit Görlitz!

02826 Görlitz

350,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
67 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02826 Görlitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
67 m2
Etage
4
Bonitätsnachweis
Online-ID
151247932
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
350,00 €
Badezimmer
1
Parkmöglichkeit
unterkellert
Carport
Baujahr
1900
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Zu vermieten ist ab sofort eine 2 Raum Dachgeschosswohnung im Mehrfamilienhaus Bautzener Straße 39, also inmitten der Görlitzer Innenstadt. Als "Haus Gründerzeit" bekannt werden in diesem Objekt unter anderem Ferienwohnungen angeboten. Der gepflegte und begrünte Hinterhof sowie das sehr gut erhaltene Treppenhaus fallen jedem Besucher unmittelbar ins Auge. Die zu vermietende Einheit ist renoviert, bietet eine Fläche von ca. 67,00m² und verfügt über einen sehr guten Grundriss, bei welchem alle Räume separat vom Flurbereich aus zugänglich sind. Die Wohnung wurde im Bereich einer Steilmansarde eingerichtet, verfügt daher über keine unpraktisch konstruierten Dachschrägen. Das Tageslichtbad bietet eine Wanne und ausreichend Platz für Waschmaschine und Badkommoden. Im Zuge der letzten Renovierungsmaßnahmen wurden in den Wohnräumen Laminat- und PVC-Böden verlegt. Die Wohnung wird über eine Gas-Etagentherme beheizt. Optional besteht die Möglichkeit die Wohnung möbliert, gegen Aufpreis, anzumieten. Dem Mieter wird zusätzlich ein Keller-, ein Abstell- sowie ein Dachkammerabteil zur Verfügung gestellt. Internet ist in diesem Bereich der Bautzener Straße u. a. über die Diensteanbieter Telekom sowie Vodafone Kabel Deutschland verfügbar.

Sonstiges

Die Inhalte des Exposès wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Irrtümer, Änderungen und eine Zwischenvermietung werden ausdrücklich vorbehalten. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal. Entsprechend § 16 Abs. 5 EnEV ist die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich. Unabhängig davon wurde die Erstellung eines Energieausweises jedoch in Auftrag gegeben um dem Mieter zukünftig einen Überblick über die Qualität der Bebauung geben zu können. Die Wohnung ist ab 01.08.2024 bezugsfertig. Für alle weiteren Rückfragen sowie einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Weitere Immobilien haben wir für Sie auf Anfrage. Bitte besuchen Sie hierfür unsere Referenzseite www.saxoreal.de oder kontaktieren uns unter den unten aufgeführten Erreichbarkeiten.