Renovierte 2 Raum Wohnung in Haus Gründerzeit Görlitz!

02826 Görlitz

490,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
2
Zimmer
85 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02826 Görlitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Etagenwohnung, Wohnung
Zimmer
2
Wohnfläche
85 m2
Etage
1
verfügbar ab
01.05.2024
Bonitätsnachweis
Online-ID
127689621
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
490,00 €
Badezimmer
1
Ausstattungsniveau
gehoben
Garten
Parkmöglichkeit
unterkellert
Carport
Baujahr
1900
Befeu­e­rungs­art
Gas
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Zu vermieten ist ab sofort eine 2 Raum Wohnung im Mehrfamilienhaus Bautzener Straße 39, also inmitten der Görlitzer Innenstadt. Als "Haus Gründerzeit" bekannt werden in diesem Objekt unter anderem Ferienwohnungen angeboten. Der gepflegte und begrünte Hinterhof sowie das sehr gut erhaltene Treppenhaus fallen jedem Besucher unmittelbar ins Auge. Die zu vermietende Einheit ist renoviert, bietet eine Fläche von ca. 85,00m² und verfügt über einen sehr guten Grundriss, bei welchem alle Räume separat vom Flurbereich aus zugänglich sind. Das Tageslichtbad bietet eine Wanne und ausreichend Platz für Waschmaschine und Badkommoden. Im Zuge der letzten Renovierungsmaßnahmen wurden in den Wohnräumen Laminat- und PVC-Böden verlegt. Die Wohnung wird über eine Gas-Etagentherme beheizt, deren Anteil noch nicht im Warmmietpreis berücksichtigt ist. Der angegebene Preis bezieht sich auf die Wohnung im unmöblierten Zustand. Für den Stellplatz im Hof unter einem Carport werden 40,00 € berechnet. Dem Mieter wird zusätzlich Abstell- sowie ein Dachkammerabteil zur Verfügung gestellt. Internet ist in diesem Bereich der Bautzener Straße u. a. über die Diensteanbieter Telekom sowie Vodafone Kabel Deutschland verfügbar.

Sonstiges

Die Inhalte des Exposès wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Irrtümer, Änderungen und eine Zwischenvermietung werden ausdrücklich vorbehalten. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Denkmal. Entsprechend § 16 Abs. 5 EnEV ist die Vorlage eines Energieausweises nicht erforderlich. Unabhängig davon wurde die Erstellung eines Energieausweises jedoch in Auftrag gegeben um dem Mieter zukünftig einen Überblick über die Qualität der Bebauung geben zu können. Die Wohnung ist ab sofort sofort bezugsfertig. Für alle weiteren Rückfragen sowie einen Besichtigungstermin stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Weitere Immobilien haben wir für Sie auf Anfrage. Bitte besuchen Sie hierfür unsere Referenzseite www.saxoreal.de oder kontaktieren uns unter den unten aufgeführten Erreichbarkeiten.