Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um drei Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 1.196 m². Zwei der Flurstücke, mit einer Gesamtgröße von 536 m², bilden eine wirtschaftliche Einheit und sind mit einem renovierungsbedürftigen Wohnhaus und einem Nebengelass bebaut.
Das teilunterkellerte Wohnhaus, vermutlich aus einem Baujahr um 1930, verfügt über eine geschätzte Wohnfläche von etwa 70 m², aufgeteilt in einen Flur, drei Zimmer, eine Küche, ein Bad und eine überdachte Veranda im Eingangsbereich. Der Dachboden steht als Ausbaureserve zur Verfügung, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das ebenfalls renovierungsbedürftige Nebengelass wird derzeit als Werkstatt und zu Lagerzwecken genutzt.
Das dritte Flurstück befindet sich ca. 400 m vom Wohnhaus entfernt. Es handelt sich um ein ca. 660 m² grosses Gartengrundstück, dass mit einer kleinen Laube bebaut ist.
Die Immobilien befinden sich im Ortsteil Neumarkt in der Stadt Jüterbog im Landkreis Teltow-Fläming des Landes Brandenburg. Der ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernte Ortsteil hat sich einen dörflichen Charme mit seinen Bauten rund um den Festplatz und des angrenzenden Kirchhofs bewahrt.
Jüterbog liegt ca. 15 km von der Kreisstadt Luckenwalde entfernt.
Eine gute Verkehrsanbindung ist über die ausgebaute Bundesstraße 101 gegeben. Der südliche Berliner Ring (A10) oder die Autobahn A 9 (München-Berlin) sind in ca. 35 Fahrminuten erreichbar. In Jüterbog ist zudem ein Regionalbahnanschluss Richtung Berlin, Rathenow und Falkenberg vorhanden. Eine Bushaltestelle ist fußläufig vom Objekt erreichbar.
Einkaufsmöglichkeiten, Kitas, Schulen und ärztliche Versorgung sind in der Stadt vorhanden.
Sonstiges
Der Erwerb dieser Immobilie ist provisionsfrei im Rahmen einer Zwangsversteigerung im zuständigen Amtsgericht möglich. Nähere Auskünfte und detaillierte Unterlagen sind kostenfrei bei dem vom Gläubiger beauftragten Immobilienbüro Feldt erhältlich.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf uns von dritter Seite überlassenen Unterlagen. Eine Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Zur Verfügung gestellte Grundrisse sind unter Umständen nicht maßstabsgerecht und dienen lediglich der Veranschaulichung. Bei einer Zwangsversteigerung entfällt die Vorlage eines Energieausweises nach § 16 EnEV.
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