Das denkmalgeschützte Objekt besteht aus einem dreigeschossigen Hauptgebäude mit Innenhof und einem Nebengebäude.
Die zur Anmietung stehende Bürofläche von ca. 331 m² befindet sich im Erdgeschoss.
Diese hochwertige Büroeinheit bietet eine Vielzahl von Annehmlichkeiten für ein komfortables und effizientes Arbeiten.
Ein grüner Innenhof lädt zu entspannenden Pausen ein.
- barrierefreier Zugang
- beleuchtetes Wegleitsystem
- repräsentativer Eingangsbereich
- Türen mit Glasausschnitt
- arbeitsplatzgerechte Pendelleuchten
- textiler Bodenbelag
- Bodentanks für Medienversorgung
- Cat5/7 Datenverkabelung
- Glasfaseranschluss
- innenliegender Blendschutz
- Einbauküche
- getrennte Sanitärbereiche (gemeinschaftliche Nutzung mit Nachbarn)
- Keller-/Archivraum in flexiblen Größen mietbar
- Fahrradraum
- grüner Innenhof für Pausen
- Alarmanlage
Die Innere Neustadt liegt fast halbkreisförmig umschlossen in einem Elbbogen gegenüber der Inneren Altstadt. Vier Brücken verbinden den Stadtteil mit dem südlichen Ufer. Es ist ein innerstädtisches Viertel mit Gebäuden im barocken Stil und Gründerzeithäusern, aber auch Jugendstilvillen.
Die wichtigsten Wirtschaftszweige sind die Gastronomie und der Einzelhandel. Die Neustadt ist Knotenpunkt des innerstädtischen Verkehrs (Straßenbahn, Bus, S-Bahn). Am Neustädter Bahnhof, einer von zwei Fernbahnhöfen, hält der ICE.
In wenigen Fußminuten erreichen Sie den Albertplatz, der Fokus fast aller wichtigen Straßen Dresdens ist. Die Straßenbahnen (11, 3, 7, 8, 6) fahren in alle Richtungen der Stadt. Über die B6 gelangen Sie schnell in Richtung Sächsische Schweiz oder Richtung Meißen.
Sonstiges
Baujahr: 1840
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ihre Ansprechpartnerin: Charlotte Mai
Beate Protze Immobilien GmbH
Hüblerstraße 1
01309 Dresden
Tel.: 0351 43612-30
Fax: 0351 43612-40
[email protected]
www.beate-protze-immobilien.de
Gern offerieren wir Ihnen weitere Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet von Dresden. Lassen Sie sich von unserem Rund-um-Service überzeugen. Rufen Sie uns einfach an.
Energieeinsparverordnung:
Laut § 16 Abs. 5 EnEV 2014 sind kleine Gebäude und Baudenkmäler von den Verpflichtungen eines Energieausweises befreit.
Stichworte
Gesamtfläche: 4.205,00 m²