Repräsentative Büroräume in Bautzener Toplage

02625 Bautzen

Miete:
Preis auf Anfrage
328 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
02625 Bautzen
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Büro/Praxis, Bürofläche, Bürogebäude, Praxis, Praxisfläche, Praxishaus
Büroflächen
328 m2
Etage
2
Bonitätsnachweis
Online-ID
7b2f2c68-7be7-4fe6-bed9-3314fd824c71
Quelle
www.immowelt.de
provisionsfrei
Aufzug
provisionsfrei
Verfügbarkeit
Energieausweis ist laut Gesetz nicht erforderlich.

Bei diesem besonderen Objekt handelt es sich um eines der schönsten, repräsentativsten Wohn- und Geschäftshäuser in der historischen Altstadt von Bautzen. Die angebotenen Flächen stehen im 2. Obergeschoss (Großraumbüro) zur Verfügung.
Die zentrale Lage der Büroflächen und der Aufzug im Haus sprechen für sich.
Die Gesamtbürofläche kann nach Ihren Bedürfnissen geteilt werden. Der aktuelle Mieter nutzt ca.160,00 m² der Bürofläche. Beleuchtung ist vorhanden, die Medien sind alle anliegend und bei Bedarf erweiterbar. Werbeschilder am Hauseingang und im Innenhof weisen den Weg zu Ihrem neuen Büro! Als Hausverwaltung und Ansprechpartner ist die Hornig Immobilien GmbH direkt im Haus vor Ort.

Der Mietpreis richtet sich nach der angemieteten Fläche (3,50 €-5,00 €/m²). Für die Nebenkosten werden ca. 2,20 €/m² veranschlagt.
Das Gewerbe kann ab dem 01.01.2023 angemietet werden. Besichtigungen sind nach Absprache möglich.

Lage

Zentrale und beste Geschäftslage in Bautzen - direkt am Hauptmarkt gelegen, tangiert von der Reichenstraße (Haupteinkaufspromenade) und der Inneren Lauenstraße - ca. 150 m vom Kornmarktcenter (Haupteinkaufszentrum) entfernt.
Das palaisartige Gebäude entsteht von 1720 bis 1724. Den Namen erhielt es am Ende des 19. Jh. nach seinem Besitzer ("Hartmannsches Haus"). Es wird mit seinen angeblich 4 Treppen, 12 Schornsteinen, 52 Räumen und 365 Fenstern auch als "Jahreshaus" bezeichnet.

Sonstiges

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Dieses Exposé ist eine Vorabinformation. Vorstehende Angaben beruhen auf Auskünften der Eigentümer, wir übernehmen hierfür keine Haftung! Ein Rechtsanspruch auf einen Mietvertrag kommt erst durch Gegenzeichnung des selbigen durch den Eigentümer zustande.

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Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht.