In bevorzugter zentraler Wohnlage von Ahaus bieten wir Ihnen eine
Eigentumswohnung, die Ihnen oder Ihren Mietern auf ca.
60 m² Wohnfläche ein sehr angenehmes Wohnerlebnis bieten wird.
Die Aufteilung der zwei Zimmer Wohnung im Erdgeschoss könnte nicht
besser sein. Sie ist optimal für Singles oder Paare geeignet.
Insgesamt stehen den neuen Bewohnern, egal ob Mietern oder Eigennutzern zwei Zimmer, eine Terasse mit Gartenanteil und eine Garage, eine Küche und ein Badezimmer zur Verfügung.
Durch den eigenen Kellerraum finden Sie für ihr Hab und Gut einen geeigneten
Abstellraum.
Das Hausgeld beträgt monatlich 124,88 € incl. 15,88 € für die Instandhaltungsrücklage.
Winterdienst und Treppenhausreinigung sind bereits im Hausgeld enthalten. Die professionelle Hausverwaltung übernimmt die Koordination und lässt Sie ihre Freizeit ganz ohne lästigen Papierkram genießen.
Sie entscheiden selbst, einziehen und wohlfühlen oder vermieten, aber auch eine zukunftsweisende Investition, zunächst zur Eigennutzung und im Anschluss als Kapitalanlage wäre denkbar oder umgekehrt. Hier sollten Sie nicht zögern, stellen Sie eine Anfrage und sichern Sie sich dieses "Betongold" in guter Lage. Diese Investition wird sich garantiert lohnen.
Käuferprovision: 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
von der Veröffentlichung der Innenräume haben wir aus Diskretion gegenüber des jetzigen Mieters Abstand genommen.
Das Objekt befindet sich in seht guter ruhiger Wohnlage von Ahaus
Sonstiges
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Für alle Angaben, Zeichnungen und Berechnungen können wir keine Haftung übernehmen, da sie auf Angaben des Verkäufers beruhen. Kommt durch unseren Nachweis / unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande, so zahlt der Käufer die o. g. Courtage. Zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten.
Möchten auch Sie Ihre Immobilie mit unserer Hilfe verkaufen? Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.