Das Grundstück ist mit einem äußerst renovierungsbedürftigen Gebäudekomplex aus etwa 1949 bebaut. Es wird deshalb ausdrücklich als Baugrundstück mit zum Abriss bestimmten Altbaubestand verkauft.
Die ursprünglichen Bauunterlagen können wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung stellen.
Das Grundstück ist nach § 34 BauGB (Anpassung an die Umgebungsbebauung) bebaubar. Nach mündlichen Informationen des Bauamtes bzw. vergleichsweiser neueren Bebauung kann man von einer GFZ von ca. 0,8 ausgehen. Diese Aussage ist unverbindlich; konkrete Vorhaben müssen im Rahmen einer Bauvoranfrage abgeklärt werden.
Das größere der aufstehenden Gebäude ist zur Zeit gewerblich vermietet; es wird zu Schulungszwecken und einer gemeinnützigen Wohngemeinschaft genutzt. Der Mietvertrag ist auf Wunsch des Mieters zum 31.01.2025 aufgelöst.
Der zweite, verbundene Gebäudeteil ist leerstehend.
Die jetzige Netto-Kaltmiete beträgt rund € 21.000 p.a., bei der Vermietung des kleineren Gebäudeteils wurde ein Mieterlös von ca. € 7.000 p.a. erzielt.
Zu Lasten des hier angebotenen Grundstückes ist eine kleine Grenzfläche auf dem Nachbargrundstück als Grunddienstbarkeit bestellt; zu Gunsten des Grundstücks schließt sich im Gegenzug eine Fläche auf dem ebenfalls zu verkaufenden Nachbargrundstück an. Nähere Informationen dazu geben wir Ihnen gern.
DAS BEBAUTE ANGRENZENDE GRUNDSTÜCK KANN EBENFALLS KÄUFLICH ERWORBEN WERDEN. (Hier besteht die Grunddienstbarkeit zu Lasten bzw. zu Gunsten der beiden Grundstücke-) Nähere Informationen dazu geben wir Ihnen gern.
Das Grundstück mit Altbaubestand liegt im Innenstadtbereich von Pinneberg. Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: S-Bahn-Station/Nahverkehrsbahnhof sind zu Fuß erreichbar, die Auffahrt Pinneberg-Mitte A23 ist in unmittelbarer Nähe, alle Schulformen und Versorgungseinrichtungen sind in der Nähe.
Pinneberg, als Kreisstadt, bietet darüber hinaus die komplette Infrastruktur einer Kleinstadt, die direkte Anbindung an Hamburg begünstigt Pinneberg als Wohnort und Gewerbeansiedlung.
Sonstiges
Maklercourtage:
Für den gewerblichen Käufer beträgt die Käufercourtage 6,4 % des tatsächlich beurkundeten Kaufpreises inkl. MWST. Die Courtage ist vom gewerblichen Käufer zu zahlen und mit Vertragsabschluss in der genannten Höhe von uns verdient und mit Beurkundung fällig.
Für den privaten Käufer beträgt die Käufercourtage 3,2 % des tatsächlich beurkundeten Kaufpreises inkl. MWST. Sie ist vom Käufer zu zahlen und mit Vertragsabschluss in der genannten Höhe von uns verdient und bei Beurkundung zur Zahlung fällig. Mit dem Verkäufer wurde eine gleichlautende Vereinbarung geschlossen. Wir sind in diesem Fall somit für beide Vertragsparteien tätig.
Sonstige Kosten:
Notar-/Gerichtskosten (ca. 1,5 - 2 %) und Grunderwerbsteuer (6,5 %) zahlbar vom Käufer.
Besichtigung:
Eine Besichtigung ist nach vorheriger Terminabsprache mit uns jederzeit möglich.
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