DISKRETVERKAUF: Wir bieten dieses Anwesen im exklusiven Alleinauftrag des Eigentümers an. Sie erhalten nachfolgend erste Vorabinformationen und bei konkretem Interesse ein aussagekräftiges Exposé des Anwesens.
Die großzügig angelegte Reitanlage ist prädestiniert sowohl für den gehobenen Sport, als auch für das Betreiben einer anspruchsvollen Pferdezucht, sowie als internationaler Verkaufsstandort für Spitzenpferde. Eine hervorragende Nutzung als Seminar- und Lehrgangszentrum wäre auf Grund der Lage und Infrastruktur ebenso möglich.
Der sehr gute Standort (Stadtnähe zu München) verspricht eine ganzjährige Vollauslastung der Boxen.
Das ehemalige Gutsanwesen befindet sich in idyllischer Alleinlage mit weitläufigen arrondierten Koppelflächen an einem Standort mit nahezu unbegrenztem Ausreitgelände.
DISKRETVERKAUF: Auf Wunsch der Eigentümer werden spezifische Objektfotos nicht veröffentlicht. Sie erhalten nach einem Vorgespräch mit uns gerne ein aussagekräftiges Exposé mit Bildmaterial.
Wir weisen darauf hin, dass der genaue Standort des Objekts aus Diskretionsgründen nur auf konkrete Anfrage hin mitgeteilt werden kann.
Das Objekt befindet sich in einer absoluten Top-Lage unweit von München mit hervorragender Verkehrsanbindung, auch für eine internationale Klientel.
Pferdeinfrastruktur
Zur hervorragenden Pferdeinfrastruktur gehören:
- Paddockboxen für 26 Pferde
- 2 Offenstallanlagen für Jungpferde (5-6 Pferde pro Offenstall)
- eine große Reithalle
- ein Außenplatz
- ein Dressurplatz
- eine Vielseitigkeitsstrecke
- ein Roundpen (überdacht)
- eine Führanlage
- weitläufige Koppeln
Rechtliche Hinweise
Für unsere Kundenbeziehungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Weitergabeverbot von Daten und Exposés
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise und Exposés des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und jegliche Objektinformationen (Grundrisse, Baupläne), sowie insbesondere Informationen über den Kaufpreis ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten (z.B. Sachverständigen, Architekten etc.) oder Behörden (z.B. Bauamt etc.) stammen und vom Makler nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Der Makler überprüft insbesondere nicht die Übereinstimmung von Plänen und Baugenehmigungen mit dem tatsächlichen Bautenstand.
§ 4 Weitere rechtliche Hinweise
Der Makler weist darauf hin, dass der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen der Grundstücksverkehrsgenehmigung bedarf. Daher wird Nichtlandwirten eine Voranfrage bezüglich eines wirtschaftlich tragfähigen landwirtschaftlichen Konzepts (Pferdezucht bzw. Einstellbetrieb auf überwiegend eigener Futtergrundlage) bei der zuständigen Behörde ausdrücklich empfohlen.
Die Übernahme von etwaigen Pachtverträgen durch den Käufer ist mit dem Verpächter gesondert zu vereinbaren und wird vom Verkäufer nicht zugesichert. Das Objekt wird verkauft wie es steht und liegt und vom Käufer besichtigt wird. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Daten und Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrages.
Der Makler weist darauf hin, dass bei Diskretverkäufen keine konkreten Objektangaben, Fotos und Objektadressen veröffentlicht werden. Abbildungen sind bei Diskretverkäufen als Beispielfotos zu verstehen. Bildrechte: Holger Schupp.
Besichtigungen können bei Diskretverkäufen aus Rücksicht auf den laufenden Betrieb in aller Regel nur gegen Vorlage eines Bonitätsnachweises erfolgen.
Die vorgenannten Hinweise stellen ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar. Der Makler empfiehlt dem Kunden eine rechtliche und steuerrechtliche Beratung, sowie ggf. die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts durch einen Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei bestmöglich mit unserem Netzwerk aus spezialisierten Fachberatern.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 6 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 7 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§8 Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt unter : http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.