Dieses im Jahr 1964 erbaute Mehrfamilienhaus verfügt über 8 Wohneinheiten. Die Wohnfläche von insgesamt knapp 305 m² verteilen sich auf 4 Wohnungen mit ca. 44,75 m² Wohnfläche und 4 Wohnungen mit ca. 31,40 m² Wohnfläche.
Alle Wohnungen sind solvent vermietet.
Die Kaltmieteinnahmen p.a. betragen 32.820,- €.
Das Haus erhielt vor kurzem bereits eine Einblasdämmung sowie eine neue Dacheindeckung und im Jahr 2019 neue Kunststoffeingangstüren sowie eine neue Gasheizung (EWE Wärmeplus).
Die Fenster sind überwiegend aus dem Jahr 1989.
Weiter wurden die Kelleraußenwände in diesem Jahr neu abgedichtet und das Treppenhaus erhielt einen neuen Anstrich.
Diese Immobilie befindet sich auf einem ca. 1.190 m² großen Grundstück in einem ruhigen Wohngebiet des Ortsteils Huntlosen, der Gemeinde Großenkneten. Die Gemeinde Großenkneten mit knapp über 16.000 Einwohnern ist eine Gemeinde des Landkreises Oldenburg und liegt in dem weithin bekannten Naturpark Wildeshauser Geest. Der Ortsteil Huntlosen verfügt selbst über sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmarkt, Bäcker und Restaurants.
In dem größten Ort der Gemeinde, dem Ortsteil Ahlhorn befinden sich die Schulen (Grund-, Hauptschule und Gymnasium) und Kindergärten.
Der Ort verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung wie einen eigenen Bahnhof mit der Nordwestbahn (Strecke Osnabrück/Wilhelmshaven), sowie die Autobahnen A1 und die A29 mit dem Autobahndreieck "Ahlhorner Heide" und der Bundesstraßen B213 und B69. Die umliegenden Kreisstädte Wildeshausen, Vechta, Cloppenburg und Oldenburg liegen 11-35 Kilometer entfernt.
Sonstiges
Courtage
Die Courtage vom Käufer beträgt 5,95 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis.
Allgemeines
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sind vom Käufer die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die Notar- und Gerichtskosten zu zahlen. Das Grundstück wird lastenfrei in Abteilung III des Grundbuches übertragen.
Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen, da wir auf Angaben Dritter angewiesen sind. Das Angebot erfolgt freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass zum Abschluss eines Maklervertrages mit uns auch die stillschweigende Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Auswertung von uns gegebener Hinweise genügt.
Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß §11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen.
Stichworte
2 Etagen