Resthof mit Potential in Einbeck-Avendshausen

37574 Einbeck

49.000,00 €
Kaufpreis
6
Zimmer
145 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
37574 Einbeck
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Haus
Zimmer
6
Grundstück
1.334 m2
Wohnfläche
145 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
795eb28c-9e32-4376-a3e2-d8c7ee62a5ff
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
49.000,00 €
Bad mit
Fenster, Dusche
Parkmöglichkeit
Garage
Baujahr
1900
Kfz-Stellplatz
1
Parkmöglichkeiten insgesamt
1

Angeboten wird ein stark sanierungsbedürftiger Resthof (Baujahr um/vor 1900) in Einbeck OT Avendshausen. Das Haupthaus hat im Erdgeschoss eine Wohnfläche von ca. 86 m², im Obergeschoss ca. 60 m². Die angrenzende Scheune mit Kuhstall, Schweinestall etc. umfasst eine Nutzfläche von ca. 210 m².
Der im Jahre 1995 neu errichtete landwirtschaftliche Geräteschuppen hat eine Nutzfläche von ca. 78 m².
Das große Grundstück umfasst 1.334 qm!
Zum Haus gehört u.a. eine Pflanzenkläranlage, die sich auf dem Nachbargrundstück befindet, welche mit den Nachbarn zusammen betrieben und gewartet wird. Zudem gibt es eine Mehrkammergrube auf dem eigenen Grundstück, die einer jährlichen Wartung bedarf.

Ausstattung

- Bad mit Dusche und Fenster
- Holz-Isofenster teilweise 2-fach verglast
- Nachtspeicheröfen
- Glasfaseranschluss

Lage

Avendshausen ist eine Ortschaft der Stadt Einbeck im südniedersächsischen Landkreis Northeim.
Die Ortschaft Avendshausen ist über die L546 zu erreichen. Mit dem PKW erreicht man Avendshausen von Einbeck in ca. 15 Minuten.

Sonstiges

Sonstiges Wir weisen auf Folgendes hin:

Geldwäscheprävention: Als Maklerunternehmen ist die Firma Willmer Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Stichworte Garage vorhanden, Stellplatz vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1, 2 Etagen, Lage im Ort