Wir bieten Ihnen einen gut erhaltenen Resthof mit Wohnhaus (2 Wohneinheiten), Scheune und ehemaligen Stallungen in Mainzholzen, Gemeinde Eimen (ca. 900 Einwohner) zum Kauf an.
Das Wohnhaus ist zweistöckig, teilweise unterkellert und verfügt über ein ausbaufähiges Dachgeschoss und hat eine Gesamtwohnfläche von ca. 240 m². Das Grundstück hat eine Größe von ca. 1511 m². Die ehemalige Scheune wird derzeit als Unterstellgebäude bzw. Werkstatt genutzt. Das Haupthaus und die Scheune stammen aus dem Jahr 1855. Im Jahr 1925 erfolgten Umbaumaßnahmen sowohl am Haupthaus und der Scheune.
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.
Die Raumaufteilung ist wie folgt:
Wohnung (EG): großer Flurbereich, 4 Zimmer, Küche mit Speisekammer, Bad mit Dusche und WC, Wohnfläche ca. 119 m². Diese Wohnung ist sanierungs-/renovierungsbedürftig und seit längerer Zeit nicht mehr bewohnt.
Wohnung OG: großer Flur, 4 Zimmer, Küche, Bad mit Badewanne, Dusche und WC, Wohnfläche ca. 120 m². Diese Wohnung wurde vorrangig renoviert und teilsaniert und ist bis heute bewohnt.
Hier kann der Traum von der eigenen Selbstversorgung mit Hühnern genauso wahr werden, wie die langersehnte Bastler-Werkstatt für Autos, Oldtimer etc.
- Kunststoff-Iso-Fenster (teilw. Sprossenfenster) Bj. 2006
- Kaminofen
- Dielenboden, Laminat, Parkett, Stäbchenparkett, Teppichboden, Fliesen
- EG: WC und Dusche (ohne Fenster)
- OG: WC, Dusche und Badewanne (ohne Fenster)
- Glasfaseranschluss
- Ölzentralheizung (Kunststofftanks, Fassungsvermögen 2 x 4.000 l), Bj.
- Teilunterkellert
- Ausbaureserve im Dachgeschoss
- Brunnen mit Hauswasserwerk
- Scheune, großer Schuppen, Werkstatt
- Terrasse überdacht mit Pavillon
Mainzholzen ist eine Gemeinde im nördlichen Landkreis Holzminden in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Einbeck ist ca. 13 km von Mainzholzen entfernt, hier finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen u.v.m.
Sonstiges
Wir weisen auf Folgendes hin:
Geldwäscheprävention: Als Maklerunternehmen ist die Firma Willmer Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Stichworte
Stellplatz vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 4, Anzahl der Badezimmer: 2, Anzahl Terrassen: 1, 2 Etagen, Lage im Ort, modernisiert: 2006
Sonstiges/Wohnen: Einliegerwohnung