Ruhig gelegenes Grundstück für eine Doppelhaushälfte mit bis zu 3 Wohnungen möglich.

68766 Hockenheim

215.000,00 €
Kaufpreis
287 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
68766 Hockenheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
287 m2
Immobilienwert
Online-ID
ba25adba-6743-4d89-99be-3f64be2c322c
Kauf­preis
215.000,00 €

Zum Verkauf steht das 287 qm große Grundstück in einer ruhigen Seitenstraße von Hockenheim, nur wenige Schritte vom Feldrand entfernt. Ein kurzer Spaziergang in die Natur, hier ist dies noch ohne das Auto benutzen zu müssen möglich.

Das Wohngebiet "Hockenheim Süd" wurde Ende der 90er erschlossen.

Das Grundstück darf mit 2 Vollgeschossen plus Satteldach und Keller bebaut werden.

GRZ 0,4 = 40% des Grundstücks dürfen überbaut werden = 114,8 qm.

GFZ 0,8.

Die schon existierende Doppelhaushälfte auf dem baugleichen Nachgrundstück besitzt 3 Wohnungen.

Außenmaß Nachbarhaus EG ca. 13,50 x 7,75 m, plus Garage, plus Terrasse.

Laut Landesbauordnung ist 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen.

Flurstück: 11846

Bodenrichtwert 680 EUR / qm.

Gültiger Bebauungsplan: "Hockenheim-Süd 1. Änderung".

Lage

Das Grundstück befindet sich in Hockenheim, einer knapp 22.000 Einwohner großen Stadt. Zentral gelegen zwischen den Städten, Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe.

Mir der Buslinie „Ring-Jet“ die an 21 Stellen hält, kann man sich bequem durch Hockenheim bewegen.

Die Autobahnen A5, A6 und A61 erreichen Sie in max. 10 Minuten. Vom Hockenheimer Bahnhof gelangen Sie durch Bus- oder Zugverbindungen nach Mannheim, Karlsruhe, Heidelberg und Speyer.

Hockenheim besitzt das Erlebnis-Schwimmbad „Aquadrom“, den Hockenheimring, Stadthalle und Pumpwerk mit Kulturprogrammen sowie zahlreichen Freizeit- und Vereinsangeboten.

Mehrere Schulen, Kindergärten sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig oder mit dem Rad in wenigen Minuten erreichbar.

Sonstiges

Sonstiges Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

GELDWÄSCHEGESETZ:
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind wir als Maklerunternehmen dazu verpflichtet, bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, wenn Sie als natürliche Person handeln, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, mittels einer Kopie oder Scan. Bei einer juristischen Person ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs notwendig, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Gerne können Sie uns eine Kopie Ihres Ausweises zur Besichtigung mitbringen oder vorab mailen.