Ruhige 2-Zimmer Wohnung mit großer nach Nordwesten gelegener Terrasse und Garage in St. Gertrud

23568 Lübeck

149.500,00 €
Kaufpreis
2
Zimmer
65,91 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
23568 Lübeck
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
65,91 m2
Zustand
gepflegt
Immobilienwert
Online-ID
d4142304-6528-4276-abba-08b7c33c4af6
Kauf­preis
149.500,00 €
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
150.7 kWhm2a
Gültig bis
2029-05-08
Aus­stell­datum
08.05.2019
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
E
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1980
Baujahr laut Energieausweis
1980

Die hier angebotene 2-Zimmer Eigentumswohnung liegt am Hang im 1. Untergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung ist perfekt für alle, die das Stadtleben lieben und mittendrin und doch ruhig wohnen wollen.
Das Haus hat nur 23 Einheiten und wurde ca. 1980 gebaut.

Die im 1. Untergeschoss liegende Wohnung ist vermietet und eignet sich für Einzelpersonen sowie für Paare.

Die 2-Zimmer-Wohnung ist auch als Kapitalanlage interessant.

Ausstattung

Die Wohnung im Detail:

- ein geräumiges Wohn-Esszimmer mit großer Fensterfront, und Zugang zur großen Terrasse
- ein Schlafzimmer mit großer Fensterfront, mit Blick zum ruhigen Garten und Terrasse
- eine Einbauküche
- ein Badezimmer mit Dusche
- großzügiger Eingangsbereich mit Einbauschrank

Sowie:
- eine große Terrasse, ca. 14,5 m²
- Kellerraum, ca. 7,8 m²
- Garage
- Gemeinschaftsraum

Wohn- und Schlafraum sind großzügig mit Blick ins Grüne.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.

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Lage

St. Gertrud, einer der schönsten Stadtteile Lübecks, ein gehobener Bezirk für ruhiges und stilvolles Wohnen in fußläufiger Nähe zur Lübecker Altstadt.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte und Supermärkte befinden sich ebenfalls in direkter Nähe.
Rad- und Wanderwege verlaufen entlang der Wakenitz und durch das nahegelegene Naturschutzgebiet Schellbruch.
Öffentliche Verkehrsmittel sind in direkter Nähe, eine Bushaltestelle ist nur 2 Minuten vom Haus entfernt.

Die Regionalbahnen vom ZOB in Lübeck bringen Sie nach Travemünde, in die Metropole Hamburg, nach Kiel und komfortabel in andere Regionen.

Über die A 1 sind Sie mit dem Auto in ca. 20 Minuten an der Ostsee oder durch den Herrentunnel in Travemünde und in ca. 50 Minuten in Hamburg.

Sonstiges

Sonstiges WICHTIG: Generell werden keine telefonische Erstauskünfte zum Verkaufsobjekt erteilt. Bitte ordern Sie daher zunächst unser Exposé unter Angabe Ihres vollständigen Vor- und Zunamens, Ihrer Meldeadresse sowie Ihrer gültigen Telefonnummer auf der jeweiligen Internetplattform an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir gegenüber den Eigentümern dieser Immobilie vertraglich verpflichtet sind, einen lückenlosen Nachweis in Bezug auf die Weitergabe der Objektinformationen zu erbringen.

Hinweise zum Geldwäschegesetz!
Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Der Grund sind die Regelungen des Geldwäschegesetzes.
Sollten Sie bei der Immobiliensuche oder dem Immobilienverkauf in diese Situation kommen, dann hat Ihr Immobilienmakler ALLES richtig gemacht.

Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis?
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG):
Diese Pflicht nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.