Objekt
Das Wohnhaus steht nicht unter Denkmalschutz, allerdings unter Ensambleschutz und hat seinen ursprünglichen Charakter weitestgehend behalten. Im Obergeschoss wurden bereits einige Renovierungsarbeiten erledigt wie: Einbau neuer Kunststofffenster mit Isolierverglasung, Deckenisolation, neue Stromkabel, Rigipsverkleidungen usw. diverses hochwertiges Isolationsmaterial sowie Kunststofffenster für das gesamte Wohnhaus sind bereits vorhanden - und warten darauf, eingebaut zu werden. Der Keller ist ein Gewölbekeller mit einem Tiefbrunnen und einem Backhaus. Zum Wohnhaus gehört ein Nebengebäude mit kleiner Garage, sowie eine schöne und trockene Fachwerkscheune mit Garage.
Das Wohnhaus könnte einen Anschluss von einem Nahversorger mit einer Hackschnitzheizanlage bekommen; somit spart man sich die hohen Kosten einer eigenen Heizanlage.
Aufteilung
EG:
Wohnen (Stube)
2 Schlafräume
1 Wohnküche
1 Bad
1 Speise
1 Flur
OG:
6 Zimmer
1 WC + Dusche
1 Flur
die alte Ofenheizung wurde entfernt und zum Teil schon neue Heizkörper eingebaut
Das Golddorf Großweingarten thront, umgeben von Wälder, Wiesen, Hopfen und Kirschbäumen- auf dem Michelsberg am Brombachsee.
Das Wohnhaus ist eingebettet in eine intakte Dorfgemeinschaft, wo sich eine gut sortierte Metzgerei , zwei Dorfläden und zwei gutbürgerliche Gaststätten befinden. Zu Fuße liegt die Stadt Spalt mit ausgezeichneter Infrastruktur und allen Geschäften des täglichen Bedarfs. Die Stadt Spalt liegt 45 km südwestlich von Nürnberg, 7 km entfernt von Georgensmünd (Bahnanschluss) und 12 km von Schwabach entfernt.
Besonderheiten
Ensembleschutz: Das Ensemble umfasst die Bebauung des historischen Bereichs der Hauptstraße des, fast einen Kilometer langen, auf dem Michelsberg über Spalt sich hinziehenden Straßendorfes. Der 1924 zuerst urkundlich erwähnte Ort, der bis 1806 zum Hochstift Eichstätt gehörte, erlangte durch Obst- und Hopfenanbau, in früher Zeit (bis 1761) auch durch Weinbau, besondere Bedeutung. Großweingarten trägt in gut überlieferter Weise noch das Gepräge eines großen mittelfränkischen Hopfenbauerndorfes mit einer dichten, stadtmäßigen Bebauung zu beiden Seiten der geschwungenen Dorfstraße. Die Wohnstallhäuser der ursprünglich 38, durch Teilungen später noch vermehrten Bauernanwesen und die Gütler- und Handwerkhäuser stehen in der Regel mit den Giebeln zur Straße. Bei der Bebauung handelt sich um ein- und zweigeschossige Sandsteinquader- und Fachwerkbauten, meist aus dem 18. und 19. Jahrhundert mit mächtigen Steilsatteldächern.
Was versteht man unter Ensembleschutz:
Es geht bei dem Begriff Ensembleschutz, um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen. Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen. Alle von außen sichtbaren Veränderungen an Fassade und Dach müssen daher von den Denkmalbehörden genehmigt werden. Dies betrifft auch Bauteile die laut Bauordnung des jeweiligen Landes nicht genehmigungspflichtig wären.
Beispiele für die abzustimmenden Veränderungen sind:
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Erneuerung der Dachdeckung
- Anbringen von Balkonen
- Erneuerung von Kaminen
- Einbau von Dachflächenfenstern
- Einbau von Solaranlagen
- Anbringung von Vordächern
- Terrassen
- Anbringung von Satellitenanlagen
- Anbringung von Thermohäuten
- Neuanstrich der Fassade
- Änderung der Einfriedung
- Errichtung von genehmigungsfreien Nebengebäuden
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