Das sanierte Kreativgebäude befindet sich gut gelegen direkt im Stuttgarter Heusteigviertel. Auf insgesamt 4 Geschossen bietet sich die seltene Gelegenheit der Anmietung eines gesamten Loftgebäudes mit insgesamt ca. 1.488 m² Bürofläche zzgl. Lagerfläche. Die Geschosse können jedoch ebenfalls separat angemietet werden und verfügen jeweils über einen separaten Eingang. Aufgrund der Grundrissstruktur eignet sich das Gebäude für Agenturen und weitere Kreativunternehmen. Um das Gebäude herum befinden sich ca. 12 Stellplätze sowie weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die hervorragende Anbindung an den ÖPNV durch die in der Nähe des Gebäude befindliche U-Bahn-Haltestelle "Österreichischer Platz" stellt eine ideale Mischung der Erreichbarkeit dar. Die Flächen verteilen sich auf ein Lagergeschoss, sowie 4 mögliche Bürogeschosse und ein Wohngeschoss, welche alle über einen Aufzug miteinander verbunden sind. Die einzelnen Büroetagen bestechen durch große Fensterflächen. Die Lagerflächen können mit einem LKW mit bis zu 7,5t über den Hinterhof angeliefert werden.
Laminatboden, Betonboden, Lastenaufzug, Teeküche, Kunststofffenster, Unausgebaut, Gas-Heizung, Zentralheizung, Außenstellplätze, voll klimatisiert
Das Bürogebäude befindet sich am Österreichischen Platz in Stuttgart und somit in bester Innenstadtlage. Mit dem Stuttgarter City Ring vor der Tür besteht eine sehr gute Verbindung zu den umliegenden Bundesstraße und Autobahnen. Die U-Bahnhaltestelle "Österreichischer Platz" befindet sich direkt unter dem Gebäude und die Bushaltestelle direkt davor, sodass auch eine hervorragende Anbindung an den ÖPNV besteht. Von hier gelangt man im Minutentakt zu den Knotenpunkten der Stadt. Für ein ausreichendes gastronomisches Angebot sorgt das nahe gelegene "Heusteigviertel" mit seinem vielfältigen Restaurant, Cafés und Bars. Zudem befindet sich das innerstädtische Einkaufscenter "das Gerber" ebenfalls nur wenige Minuten Fußweg entfernt, das neben dem Einzelhandelsangebot auch einen Food-Court und zwei Supermärkte beinhaltet.
Sonstiges
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Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen beim Besichtigungstermin eingesehen werden.