Sanierungsobjekt für handwerklich begabte

Imsbach

72.000,00 €
Kaufpreis
4
Zimmer
110 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
Imsbach
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Einfamilienhaus
Zimmer
4
Grundstück
250 m2
Wohnfläche
110 m2
Zustand
teil-/ vollrenovierungsbedüftig
Immobilienwert
Online-ID
93cf2456-b068-4222-aa08-fb93e85d0560
Kauf­preis
72.000,00 €
provisionsfrei
unterkellert
ja
provisionsfrei
unterkellert
Energie­aus­weistyp
bedarfsorientiert
Endenergiebedarfskennwert
372.8 kWhm2a
Gültig bis
2034-11-26
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1950
Baujahr laut Energieausweis
1950

Diese charmante Immobilie bietet eine Wohnfläche von ca. 110 m² und befindet sich auf einem Grundstück von etwa 250 m². Sie verteilt sich auf 4 Zimmer, 2 Bäder sowie eine Garage und einen kleinen Garten. Aufgrund des Sanierungsbedarfs eröffnet sich hier eine hervorragende Gelegenheit für Investoren oder Selbstnutzer, die eine Immobilie nach ihren eigenen Vorstellungen renovieren möchten.

Zustand der Immobilie:
Die Immobilie weist einen starken Sanierungsbedarf auf, was sich in der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage widerspiegelt, die derzeit defekt ist. Die Räumlichkeiten und Bausubstanz erfordern grundlegende Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten. Dennoch bietet das Haus großes Potenzial für eine attraktive Neugestaltung und Aufwertung.

Ausstattung

- zweifachverglaste Fenster
- Anbau
- Garage
- Baujahr, Wohnfläche und Grundstücksgröße sind Schätzungen

Lage

Das Objekt liegt in einer ruhigen Wohngegend, die sich durch ihre gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten auszeichnet. Schulen und Kindergärten sind ebenfalls schnell erreichbar.

Sonstiges

Sonstiges Der Energieausweis liegt bis zur Besichtigung vor.

Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Stichworte Nutzfläche: 50,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2