Das hier zum Verkauf stehende Baugrundstück befindet sich in der Gemeinde Schmiechen. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 728 m².
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 "Brunnener Straße". Für eine Bebauung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten, welchen wir Ihnen gerne übersenden können. Demnach sind Einzel- und Doppelhäuser mit einer Geschossigkeit von I + D zulässig.
Ob auf diesem Grundstück mehr als ein Ein- oder Doppelhaus gebaut werden kann, muss über die Verwaltungsgemeinschaft in Mering bzw. das Landratsamt Aichach-Friedberg geklärt werden.
Das Baugebiet wurde in den 1970er Jahren erschlossen. Leider liegen der Verwaltungsgemeinschaft Mering keine Unterlagen bzw. Abrechnung der Erschließungsbeiträge vor.
Der Revisionsschacht und alle Sparten liegen vor dem Grundstück.
Um Planungssicherheit zu gewährleisten, wäre ein Gespräch mit der Verwaltungsgemeinschaft in Mering bzw. dann mit der höheren Behörde, dem Landratsamt Aichach-Friedberg, ratsam.
Aktuell wird das Grundstück nicht genutzt.
Die Gemeinden Mering, Schmiechen und Steindorf bilden seit dem 1. Mai 1978 die Verwaltungsgemeinschaft Mering. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss auf Verwaltungsebene. Das bedeutet, dass die Mitgliedsgemeinden jeweils eigene Bürgermeister und Gemeinderäte besitzen, jedoch kein separates Verwaltungspersonal vorhalten. Dieses steht für alle Gemeinden am Verwaltungsort in Mering zur Verfügung.
Schmiechen, die südlichste Gemeinde des Landkreises Aichach-Friedberg, liegt auf einer risseiszeitlichen Altmoränenterrasse, die im Westen vom Lechtal begrenzt, im Osten vom Paartal durchschnitten wird. Im Süden steht an Föhntagen die Alpenkette zum Greifen nahe.
Der direkte Bahnanschluss verbindet Augsburg mit Mering und Greiffenberg. Von Greiffenberg aus erreicht man München bequem und schnell mit der S-Bahn.
Für Autofahrer ist die Bundesstraße B 2 in unmittelbarer Nähe und die Bundesstraße B 17 erreicht man über Königsbrunn.
Ein Kindergarten befindet sich direkt vor Ort und schulische Einrichtungen sind in den Nachbargemeinden vorhanden.