Die helle 4 Zimmer Wohnung liegt im Erdgeschoss einer sehr gepflegten Wohnanlage mit nur 8 Wohnungen ohne Aufzug.
Das Anwesen ist mit 12 cm Vollwärmeschutz wärmegedämmt.
Die Kellerdecke wurde ebenfalls gedämmt.
Praktischer Wohnungsgrundriss.
Die Wohnung ist seit 01.04.2019 an eine sympathische Familie vermietet.
Der aktuelle Mietzins beläuft sich auf 9480,00€ p.a.
Die Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2022 beträgt für das ganze Anwesen: € 38.474,28.
Ein Hausmeisterservice sowie ein Winterdienst ist vorhanden und bereits in den Nebenkosten enthalten.
Die Wohn- und Schlafräume mit Laminat ausgelegt.
Nassräume sowie der Flur sind mit pflegeleichten Bodenfliesen ausgestattet.
Das innenliegende Badezimmer ist hell und modern gefliest und mit einer Badewanne und einem Waschtisch ausgestattet.
Das separates WC ist ebenfalls hell gefliest.
Der Waschmaschinenanschluss befindet sich in der Küche.
Die Wohnung verfügt über isolierverglaste Kunststofffenster.
Kabelfernsehen in der Wohnung.
Ebenso gehört zur Wohnung ein großzügiger Balkon.
Ein geräumiges Kellerabteil rundet das Angebot ab.
Ruhige Ortsrandlage der Stadt Röthenbach an der Pegnitz mit ca. 12.000 Einwohnern.
Öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn-Verbindung nach Nürnberg-Hbf in 16 Minuten oder nach Lauf) in fußläufiger Entfernung.
Sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sowie ärztliche Versorgung direkt am Ort vorhanden.
Hoher Freizeitwert durch naturnahe Umgebung, Freibad, Hallenbad und Sportvereine.
Besichtigungstermine
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Hinweis zum Geldwäschegesetz:
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Zeigen Sie ihrem Immobilienmakler Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie ihm die erforderlichen Aufzeichnungen.
Erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte.
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz: http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung
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Serviceleistungen: Hausmeister
Sonstiges: ISDN