Das Grundstück Flst. 4862 befindet sich in dem Neubaugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld bei Bad Rappenau.
Das Grundstück hat einen sehr gut bebaubaren Zuschnitt. Es ist mit einer Doppelhaus-Hälfte bebaubar.
Bonfeld ist ein Stadtteil von Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg.
Das Neubaugebiet „Boppengrund II“ liegt am nord-östlichen Gemeinderand von Bonfeld.
In der Nähe des Bauplatzes befinden sich verschiedene Angebote wie ein Friseur- und Kosmetiksalon, eine Bäckerei und Pizzeria. Die Kindergärten und die Grundschule sind fußläufig zu erreichen.
Mit dem Auto fahren Sie ca. 20 Minuten über die A 6 nach Heilbronn.
Sonstiges
- Erwerbsart: Erbbaurecht
- Pachtdauer: 99 Jahre
- empfohlene Nutzung: Doppelhaushälfte
- WA - Allgemeine Wohngebiete
- GRZ: 0,4
- Traufhöhe: max. 6,25 m
- Gebäudehöhe: abhängig von der Dachform
- Anzahl der Wohneinheiten: max. 2 Wohneinheiten
Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt zum Erbbaurecht.
Für den Antrag auf Bereitstellung eines bestimmten Bauplatzes kann beim Referat Immobilienwirtschaft (Pfarrgutsverwaltung) ein Formular angefordert werden.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gerne zur Verfügung.