Schöner Bauplatz für eine Doppelhaus-Hälfte im Neubaugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld im Erbbaurecht zu vergeben

74906 Bad Rappenau

Kauf:
Preis auf Anfrage
231 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
74906 Bad Rappenau
Nutzungsart
Wohnnutzung
Grundstück
231 m2
Immobilienwert
Online-ID
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provisionsfrei
provisionsfrei

Das Grundstück Flst. 4862 befindet sich in dem Neubaugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld bei Bad Rappenau.
Das Grundstück hat einen sehr gut bebaubaren Zuschnitt. Es ist mit einer Doppelhaus-Hälfte bebaubar.

Lage

Bonfeld ist ein Stadtteil von Bad Rappenau im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg.
Das Neubaugebiet „Boppengrund II“ liegt am nord-östlichen Gemeinderand von Bonfeld.
In der Nähe des Bauplatzes befinden sich verschiedene Angebote wie ein Friseur- und Kosmetiksalon, eine Bäckerei und Pizzeria. Die Kindergärten und die Grundschule sind fußläufig zu erreichen.
Mit dem Auto fahren Sie ca. 20 Minuten über die A 6 nach Heilbronn.

Sonstiges

Sonstiges - Erwerbsart: Erbbaurecht
- Pachtdauer: 99 Jahre
- empfohlene Nutzung: Doppelhaushälfte
- WA - Allgemeine Wohngebiete
- GRZ: 0,4
- Traufhöhe: max. 6,25 m
- Gebäudehöhe: abhängig von der Dachform
- Anzahl der Wohneinheiten: max. 2 Wohneinheiten

Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt zum Erbbaurecht.

Für den Antrag auf Bereitstellung eines bestimmten Bauplatzes kann beim Referat Immobilienwirtschaft (Pfarrgutsverwaltung) ein Formular angefordert werden.

Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden der Pfarreistiftung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gerne zur Verfügung.