Schönes Baugrundstück in bevorzugter Wohnlage von Nauheim

64569 Nauheim

407.000,00 €
Kaufpreis
479 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
64569 Nauheim
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
479 m2
Immobilienwert
Online-ID
f691bfad-0075-43b2-baff-6c279554d8ee
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
407.000,00 €
provisionsfrei
provisionsfrei

Dieses Baugrundstück befindet sich in bevorzugter ruhiger Wohnlage von Nauheim.

Folgende Bebauung ist laut Bebauungsplan möglich:

- maximal zwei Wohneinheiten
- zwei Vollgeschosse
- GRZ: 0,4
- GFZ: 0,8

Lage

Die Gemeinde Nauheim liegt nordwestlich der Kreisstadt Groß-Gerau zentral im Dreieck von Frankfurt, Darmstadt und Mainz.. Der Flughafen Rhein Main liegt in ca. 14 km Entfernung. Nauheim hat ca. 10.700 Einwohner. Die Verkehrsanbindungen sind günstig mit eigenem Bahnanschluss, die A60 erreichen Sie in ca. 4 km. Gute Busverbindungen ermöglichen den problemlosen Besuch von weiterführenden Schulen. Einkaufsmöglichkeiten als auch Ärzte und Apotheken sind in Nauheim vorhanden. In der Freizeit lädt das Naherholungsgebiet "Hegbachsee" zum Entspannen ein.

In der Ortsmitte im sogenannten "Atrium" am Georg-Mischlich-Platz bieten sich viele Einkaufmöglichkeiten in verschiedenen Branchen, ein großer Edeka Markt, Gastronomie mit Sitzmöglichkeiten im Außenbereich mit direktem Blick auf den Innenhof, der durch seinen mit Palmen angelegten Brunnen ein Gefühl von Urlaub mit mediteranem Flair verleiht. Besonders in den Sommermonaten kann man hier bei einem Glas Wein oder einem kühlen Eisbecher in der Abendsonne gut entspannen und den Tag ausklingen lassen. Dort finden auch über das Jahr verteilt verschiedene Events statt, wie das Frühlingsfest, ein Weinfest oder auch der gemütliche Weihnachtsmarkt zum Jahresende.

Sonstiges

Sonstiges Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

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Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Stichworte GRZ: 0,4, GFZ: 0,8