Schönes Baugrundstück - sofort bebaubar - in zentraler Lage von Steinen-Weitenau

79585 Steinen

159.000,00 €
Kaufpreis
520 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
79585 Steinen
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
520 m2
Immobilienwert
Online-ID
ff094e49-d6c7-4a90-850b-ee3a1867e958
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
159.000,00 €

Erfüllen Sie sich jetzt den Traum Ihres Eigenheimes, in familienfreundlicher Umgebung, OT Steinen in Weitenau Auf einer fast ebenen Grundstückfläche erwerben Sie durch Grundstücksteilung Flurstück 48/1 einen sonnigen Bauplatz von ca. 520 m² als Realgrundstück.

Auf dem Baugrundstück befindet sich noch ein Gartenhaus aus Holz.

Lage

Im Ortskern Steinen-Weitenau, mit guter Zufahrt . In unmittelbarer Nähe befindet sich die Grundschule sowie eine Evang. Kindergartenstätte und die Bushaltestelle. Der Ortsteil Weitenau ist ca. 5-6 km von der Stadt Steinen entfernt.

Sonstiges

Sonstiges Die von uns gemachten Informationen sind unverbindlich und nur zur Vorabinformation bestimmt. Die in unserem Exposé genannten Objektangaben/Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Es obliegt daher unseren Kunden, die Objektangaben/Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. (Kulzer). Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
Direktverhandlungen mit dem Eigentümer oder Eigentümervertreter befreien nicht im Falle einer Provisionszahlung gemäß Exposé. Eine Besichtigung des Objektes ist nur nach vorheriger Anmeldung über unser Büro möglich. Selbständige Besichtigungen sind vom Eigentümer nicht erwünscht

Zusätzliche Preisinformationen:
Neben dem Kaufpreis fallen für den Käufer noch folgende zusätzliche Kaufnebenkosten an:
5% Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis
ca. 1.5 % Notarkosten vom Kaufpreis
ca. 0.5% Grundbuchkosten vom Kaufpreis
3.57% Maklerkosten vom Kaufpreis
Anteilige Vermessungskosten ca. 2.300.-EUR
Hausanschlusskosten und Nacherhebungen von Erschließungskosten anlässlich einer künftigen Bebauung oder künftigen Veränderungen der Erschließungsanlagen sind vom Käufer zu tragen. Stichworte im Stadtteil gelegen