Schwelm - Mitte/Altstadt Sanierte Galeriewohnung im Dachgeschoss mit Altstadtcharme

58332 Ennepe-Ruhr-Kreis

670,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
3,5
Zimmer
103 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
58332 Ennepe-Ruhr-Kreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Dachgeschoss, Wohnung
Zimmer
3,5
Wohnfläche
103 m2
Etagenanzahl
3
Zustand
vollsaniert
verfügbar ab
01.10.2024
Bonitätsnachweis
Online-ID
151375762
Quelle
immobilienscout24.de
Netto­kalt­miete
670,00 €
Badezimmer
1
Baujahr
1672
Befeu­e­rungs­art
Gas

Am Rande der Schwelmer Altstadt und umgeben von typischen Altstadtgassen, bieten wir dem Single oder Paar eine Mietwohnung der besonderen Art. Die im Dachgeschoss eines im Jahre 2013 sanierten historischen Fachwerkhauses gelegene Wohnung, bietet dem neuen Mieter ein außergewöhnliches Wohngefühl mit viel Atmosphäre. Offenes dunkles Ständerwerk in Kombination mit einem neuen hellem Boden in sämtlichen Räumen und die über den Schlafräumen zum Wohnraum offene gelegene Galerie im Spitzboden, vermitteln dem Mieter dieses besondere Wohnambiente. Über eine kleine Treppe, abgehend vom Hausflur, gelangen Sie direkt in das großzügige Wohnzimmer nebst offener Küche. Zwei weitere Schlafräume, ein Tageslichtbad mit Wanne und kleinem Abstellraum, sowie die schon erwähnte Galerie, welche über eine offene Treppe vom Wohnzimmer aus erreichbar ist, ergänzen unser Angebot.

Lage

Sämtliche Einrichtung des alltäglichen Lebens sind durch die zentrumsnahe Lage gut fußläufig erreichbar. Städte wie Düsseldorf, Dortmund und Köln sind zudem dank Direktverbindungen des nahe gelegenen Schwelmer Hauptbahnhofs gut erreichbar. Weitere Haltestellen des ÖPNV sind ebenfalls fußläufig erreichbar. Motorisiert erreichen Sie in wenigen Minuten die Autobahnen A1, A43 und A46. Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl im umliegenden öffentlichen Parkraum vorhanden.

Sonstiges

Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein Baudenkmal i.S.d. § 2 DSchG (Denkmalschutzgesetz NRW). Ein Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung liegt nicht vor. Gemäß § 16 Abs. 5 Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besteht für Baudenkmäler im Falle des Verkaufs und bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises.