Objektbeschreibung
Das Gebäude wurde 1967 in massiver Bauweise mit Satteldach und Vollkeller errichtet. Der Anbau mit separatem Eingang wurde 1981 errichtet.
Zu jeder Wohnung im Haupthaus gehört ein Kellerraum, zur Wohnung im Anbau gehört ein Bodenraum. Im Kellergeschoß befindet sich weiterhin eine komplett geflieste Waschküche, zwei Hobbyräume, Gäste-WC und die Heizungsanlage.
2 Garagen und 2 überdachte PKW-Stellplätze dienen als Parkraum.
Ausgestattet ist das Haus wie folgt:
Außentreppe und Geschoßtreppe mit Steinstufen, Haustür Alu-Element, Fenster im Erdgeschoß Holz mit Isolierverglasung, alle anderen Fenster Kunststoff mit Isolierverglasung, Fensterbänke Stein/Marmor, Rollladen an allen Fenstern. Ölzentralheizung (Baujahr 1996) mit 7.500 ltr. Erdtank Alle Bäder haben ein Fenster, Wanne und Dusche, Sanitärfarbe weiß, Wände und Fußböden gefliest. Jede Küche hat einen Fliesenspiegel, die Fußböden sind gefliest. Die Wände in den Wohnräumen sind tapeziert, die Decken teilweise mit Holzvertäfelung. Fußböden Parkett, teilweise Laminat, Zimmertüren aus Holz.
Alle Wohnungen sind vermietet
die Nettomieteinnahmen betragen zurzeit jährlich ca. 31.000 €
Raumaufteilung
EG 92,00 m² 3 ZKB, Flur, Terrasse
OG 91,00 m² 4 ZKB, Flur, Balkon
DG 62,68 m² 3 ZKB, Flur
Anbau 108,50 m² 3 ZKB, Diele, WC, Flur, Freisitz
Fuldatal – das Tor zum Reinhardswald
Der Ortsteil Ihringshausen, am Stadtrand von Kassel gelegen, zeichnet sich als größter Ortsteil durch wichtige öffentliche und zentrale Einrichtungen wie Rathaus, Gesamtschule, Bahnhof, Waldschwimmbad und ein ausgedehntes Gewerbegebiet aus. Alle Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, ärztliche Versorgung sind im Ort vorhanden.
Verkehrsanbindung:
Mit dem PKW erreicht man die Stadt Kassel in wenigen Minuten. Darüber hinaus besteht Busverbindung zur Stadt Kassel und den umliegenden Orten.
Wohnanlage:
Das Haus befindet sich in ruhiger Wohnlage von Ihringshausen umgeben von Wiesen und Feldern in einer Anliegerstraße auf einem 582 m² großem Grundstück.
Besichtigungstermine
Besser als jede Beschreibung kann Ihnen eine Besichtigung des Objektes
die Eindrücke vermitteln, die Sie für eine Kaufentscheidung benötigen.
Zu weiteren Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Geldwäschegesetz
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GWG.) sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen. Daher bitten wir Sie, uns bei Besichtigung des Objektes, eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses auszuhändigen.
Sonstiges
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf-, Vermietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Sie sind nur für den Empfänger bestimmt. Weitergabe, auch auszugsweise an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der Provision. Schriftliche oder mündliche Angebote gelten als dem Empfänger unbekannt, wenn nicht unverzüglich Widerspruch erfolgt. Bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Vertrages, auch bei Erwerb aus der Zwangsversteigerung, ist vom Käufer oder Mieter die genannte, oder bei Nichtangabe die ortsübliche Provision zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der vorstehenden Bedingungen.
Stichworte
Sonstiges/Wohnen: Hobbyraum