Sehr schön gelegene 2-Zimmer-Wohnung mit Tageslichtbad & Balkon,Obergeschoss (WE 51, Wolt. 63)

39175 Biederitz

492,00 €
Warmmiete
2
Zimmer
46,93 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
39175 Biederitz
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zimmer
2
Wohnfläche
46,93 m2
Etage
1
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
6908663b-8aa1-4690-9bd6-65491aa61e11
Kaution oder Genos­sen­schafts­anteile
2 Nettokaltmieten (704,00 €)
Warm­miete
492,00 €
Betriebs- / Neben­kos­ten
140,00 €
Bad mit
Wanne, Fenster, Dusche
unterkellert
teilweise
Balkon / Terrasse
unterkellert
Energie­aus­weistyp
verbrauchsorientiert
Energie­ver­brauchs­kenn­wert
92 kWhm2a
Gültig bis
2027-12-18
Aus­stell­datum
19.12.2017
Klasse Gesamtenergieeffizienz-Faktor
C
Gebäudeart
Wohnimmobilie
Baujahr
1995
Baujahr laut Energieausweis
1995
Heizungsart
Zentralheizung

Mehrfamilienhaus, gepflegte Wohnanlage im begehrten Villenvorort östlich der Landeshauptstadt Magdeburg im alten Ortskern von Biederitz. Die 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Obergeschoss in der Woltersdorfer Str. 63.

Ausstattung

- Decken und Wände: Tapete weiß
- Laminat im Wohnzimmer und Flur- wird vor Neuvermietung erneuert (Design-Belag)
- Teppich im Schlafzimmer - wird vor Neuvermietung erneuert (Design-Belag)
- Fliesenboden in der Küche und im Bad
- Tageslichtbad mit Wanne
- Balkon am Wohnzimmer

Zur Wohnung gehört ein Kellerraum.
Zur gemeinschaftlichen Nutzung stehen ein Wasch- und Fahrradkeller zur Verfügung.

Lage

Zentrale Ortslage, Nähe Kantorwiese und Landschaftsschutzgebiet Biederitzer Busch, Herrenkrugpark und Elbauenpark, wald- und seenreiche Umgebung, gute Infrastruktur in und um Biederitz. Anbindung an ÖPNV - Bahn und Bus.

Sonstiges

Sonstiges Hinweis: Die Wohnung ist derzeit noch bewohnt / vermietet. Der Mietvertrag ist zum 28.02.2025 gekündigt. Besichtigungen sind nach Terminabstimmung mit der Mieterin möglich.

Leider stehen uns aufgrund der langen Mietzeit keine Innenaufnahmen der Wohnung zur Verfügung.
Die Bilder zeigen eine vergleichbare Wohnung.

Nach der langen Mietzeit müssen noch umfassende Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung erfolgen (u.a. malermäßige Instandsetzung der Wohnung, Bodenbelagserneuerung. Der frühstmögliche Mietvertragsbeginn ist somit der 15.04.2025. (unter Vorbehalt)

Mietvertraglich soll eine Kündigungsausschlussklausel für die ersten 24 Monate ab Mietvertragsbeginn vereinbart werden. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis erstmals nach Ablauf von 24 Monaten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (3 Monate) ordentlich gekündigt werden kann. Somit besteht das Mietverhältnis mindestens 27 Monate. Stichworte Sonstiges: frei werdend