Sehr schöne Doppelhaushälfte mit viel Platz für die ganze Familie

61449 Hochtaunuskreis

2.200,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK
6
Zimmer
170 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
61449 Hochtaunuskreis
Nutzungsart
Wohnnutzung
Untertyp
Doppelhaushälfte
Zimmer
6
Grundstück
565 m2
Wohnfläche
170 m2
Zustand
gepflegt
Bonitätsnachweis
Online-ID
154383457
Netto­kalt­miete
2.200,00 €
Badezimmer
2
Ausstattungsniveau
standard
Parkmöglichkeit
Kfz-Stellplatz
Baujahr
1968
Befeu­e­rungs­art
Gas

Voller stolz dürfen wir Ihnen diese extrem gut gepflegte Doppelhaushälfte mit ca. 170 m² Wohnfläche auf einem Grundstück von 565 m² anbieten. Das Haus wird an max. 4 Personen Vermietet. Folgende Räumlichkeiten erwarten Sie im Erdgeschoss des Hauses : Ein sehr großes Wohnzimmer mit Kamin ( der wurde 1990 angebaut ) und Ausgang in den Garten, des Weiteren eine geräumige Gästetoilette mit Badewanne und Fenster und nicht zu vergessen die sehr gepflegte Wohnküche. Im ersten Stock der Doppelhaushälfte finden Sie folgende Räumlichkeiten : Ein sehr geräumiges großes Tageslicht- Badezimmer, was sich über zwei Zimmer verteilt, des Weiteren befinden sich noch drei weitere Zimmer auf der Etage, zwei sehr geräumige Zimmer und ein etwas kleineres Zimmer. Der Dachboden wurde 1990 als Wohnraum ausgebaut und dort erwarten Sie zwei weitere Zimmer, die als Kinderzimmer genutzt worden sind. Das Haus ist vollunterkellert und bietet extrem viel Platz für alles was man nicht täglich benötigt oder sammelt. Fest integriert im Keller ist zum einen der Heizungsraum ( komplette Heizungsanlage wurde 2014 erneuert und zur gleichen Zeit wurde der komplette Schornstein saniert ) und zum zweiten der Waschraum mit Austritt in den Garten. Die drei weiteren Zimmer / Räume sind perfekt zur Lagerung aller möglichen Gegenstände geeignet. Nicht nur für die Familie ist gesorgt sondern auch für ihre Autos, die sie bequem in den zwei geschlossenen Garagen unterbringen können. Das Wichtigste bei jeder Immobilie ist, das es kein Sanierungsstau gibt, was bei diesem Haus ausgeschlossen ist, da das Haus von dem Erbauer selbst bis vor ca. 6 Monaten noch bewohnt worden ist. Der Eigentümer hat immer sehr akribisch darauf geachtet, dass das Haus sich in einem einwandfreien Zustand befindet.

Ausstattung

- Tageslicht Bad - Gäste WC mit Bad und Fenster - Vollunterkellert - Rollläden an allen Fenstern - Kamin - Große Gartenhütte - 1 Einzelgaragen - 1 Stellplatz - Sonnenterrasse mit großen Sonnenrollo - Großen Garten - Abschließbare Fenster - Sichtschutz zum Bürgersteig - 2014 wurde der Schornstein komplett saniert

Lage

Steinbach liegt auf einer Höhe von 166 m ü. NN im Vordertaunus, am Fußrand des Naturparks Taunus, etwa drei Kilometer nordwestlich, nur durch die Bundesautobahn 5getrennt, von der Frankfurter Stadtgrenze und siebeneinhalb Kilometer südwestlich von Bad Homburg vor der Höhe entfernt. In Sichtweite befinden sich in Richtung Nordwesten der Altkönig und der Große Feldberg, im Südwesten ist bei klaren Sichtverhältnissen der Odenwald zu erkennen. Südlich erhebt sich die Frankfurter Skyline und bei sonnigem Wetter ist der Blick bis zum Staudinger-Kraftwerk in Großkrotzenburg hinter Hanau möglich. Die Stadt ist umgeben von weiten Feldfluren. Im Südosten liegt das Tal des Steinbachs, der in Praunheim in die Niddamündet, landschaftsprägend als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Heute schlängelt sich der Bach durch das Wiesental und bildet vor der Eisenbahnbrücke (Viadukt) ein Sumpfgebiet. Er hat dem Dorf seinen Namen gegeben und war wohl schon in vorgeschichtlicher Zeit eine der Voraussetzungen dafür, dass hier Menschen siedelten. Steinbach liegt in der Nähe des Main-Taunus-ZentrumsSulzbach (Taunus) und des Frankfurter Nordwestzentrums. Oberursel, Bad Homburg vor der Höhe, Eschborn und Frankfurt selbst sind mit ihrem umfangreichen Angebot gut erreichbar. Aber auch in Steinbach sind in der Bahnstraße einige Geschäfte und Supermärkte vorhanden.

Sonstiges

Die Angaben wurden uns vom Eigentümer genannt. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Wichtiger Hinweis Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung