Schwerte mit seinen ca. 50.000 Einwohnern liegt im landschaftlich reizvollen Ruhrtal am nördlichen Rand des Sauerlandes und östlichem Rand des Ruhrgebiets. Mit direktem Anschluss an die Autobahnen A1 und A45 hat Schwerte ein optimale Verkehrsanbindung. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Angeboten für Jung und Alt im kulturellen und sportlichen Bereich.
Das Wohnhaus wurde 2003 gebaut. Alle Wohnungen sind barrierefrei und auch über einen Aufzug erreichbar. Eine moderne Heizungsanlage mit Holzhackschnitzel und ein Blockheizkraftwerk versorgen das Objekt mit kostengünstiger und umweltschonender Energie. Großzügige Grünflächen hinter dem Haus laden zum Entspannen ein und bieten für Kinder genügend Freiraum und Spielmöglichkeiten. Günstige Stellmöglichkeiten bietet der gut geschnittene Grundriss. Die Wohnung verfügt über einen verglasten Balkon, die Küche ist mit einem Fliesenspiegel und Bodenfliesen ausgestattet und das Tageslichtbadezimmer hat sowohl eine Badewanne als auch eine bodengleiche Dusche.
Nur wenige Gehminuten von der Schwerter Innenstadt entfernt liegt unser Wohnobjekt Holzener Weg. Alle Geschäfte für die Dinge des täglichen Bedarfs sind in unmittelbarer Nähe. Kindergarten, Grundschule und die Real- sowie Hauptschule sind am Ort. Busverbindungen in die umliegenden Stadtteile sowie in Richtung Dortmund sind vorhanden. Ein Kinderspielplatz ist ebenfalls vorhanden.
Die GWG Schwerte ist ein Serviceunternehmen. Die Wohnzufriedenheit und die Interessen der Genossenschaftsmitglieder stehen immer im Vordergrund des Handelns. Was ist genossenschaftliches Wohnen? Hier bekommen Sie lebenslanges Wohnrecht bei voller Mitbestimmung. Sie können aktiv mitwirken, um Ihr Wohnumfeld mitzugestalten. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit sich den Belangen der Mitglieder schnell, unbürokratisch und umfassend anzunehmen. Eine moderne Organisationsstruktur unterstützt uns dabei. Alle Angaben im Exposé wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die im Mietvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Soweit Grundrissgrafiken mit Maßangaben und Einrichtungen enthalten sind, wird auch hier keine Haftung übernommen, sie dienen lediglich der Orientierung.