Das Grundstück in schöner Lage mit Blick auf den Bodensee ist ca. 1.860 m² groß und ist mit einem Gebäudekomplex bebaut, der in den 70er Jahren erstellt und fortlaufend instandgehalten wurde. Die Gesamtfläche der Nutz- und Verkehrsflächen beträgt ca. 2.662 m² und besteht aus drei Flurstücken. Aktuell dient die Immobilie als Unterkunft für Menschen mit Fluchterfahrung, mit dem Landkreis Bodensee als Mieter.
Ursprünglich wurde das Objekt als Pflegeheim mit 54 Einheiten genutzt, aufgeteilt in 26 Einzelzimmer und 28 Doppelzimmer. Die Immobilie besteht aus drei Gebäudeteilen, die durch einen Assistenzbau verbunden sind. Das Untergeschoss ist teilweise unterkellert und beherbergt 5 Bewohnerzimmer, einen großzügigen Küchentrakt sowie verschiedene Nutz-, Verkehrs- und technische Funktionsflächen. Im Erdgeschoss befinden sich 12 Bewohnerzimmer, die auf drei Gebäudetrakte verteilt sind, sowie Büroräume für die Verwaltung und Nebenräume für die Bewohner.
Im 1. Obergeschoss sind 18 Bewohnerzimmer auf drei Gebäudetrakte verteilt und ein Speisesaal im Mitteltrakt positioniert. Zusätzlich gibt es Nebenräume für die Pflegetätigkeit. Das 2. Obergeschoss umfasst 13 Bewohnerzimmer, ebenfalls auf drei Gebäudetrakte verteilt, und bietet eine Dachterrasse zur Nutzung durch die Bewohner. Beide Obergeschosse sind durch zwei Aufzüge erreichbar. Im Dachgeschoss (DG) befinden sich 6 weitere Bewohnerzimmer, verteilt auf zwei Gebäudetrakte, und zusätzliche Dachterrassen für die Bewohner.
Die Immobilie eignet sich hervorragend für verschiedene Nutzungsszenarien. Ein tragfähiges Konzept kann in Ruhe entwickelt und projektiert werden, während die bestehenden Mieteinnahmen finanzielle Stabilität garantieren. Diese Flexibilität in der Nutzung sowie die solide finanzielle Basis machen das Objekt für langfristige strategische Entwicklungen besonders attraktiv.
Sipplingen am Bodensee ist eine reizvolle Gemeinde, die sich durch ihre malerische Lage am nordwestlichen Ufer des Bodensees auszeichnet. Diese charmante Ortschaft bietet eine attraktive Mischung aus natürlicher Schönheit, kulturellen Sehenswürdigkeiten und einer lebendigen Gemeinschaft, was sie zu einem idealen Ziel für Investoren macht, die an der Immobilienentwicklung, dem Tourismus oder der Gastronomie interessiert sind.
Geographische Lage und Naturschönheit: Sipplingen profitiert von einer beneidenswerten Lage direkt am Bodensee, umgeben von sanften Hügeln und üppigen Wäldern. Diese natürliche Kulisse bietet nicht nur spektakuläre Ausblicke, sondern auch eine Fülle von Freizeitmöglichkeiten, wie Wandern, Radfahren und Wassersport, die Touristen und Einheimische gleichermaßen anziehen.
Tourismus und Freizeitangebote: Die Gemeinde ist ein beliebter Ausgangspunkt für Ausflüge rund um den Bodensee, einschließlich der berühmten Blumeninsel Mainau, der historischen Stadt Konstanz und anderer malerischer Orte entlang des Sees. Sipplingen selbst verfügt über attraktive Strände, Promenaden und Parks, die zum Verweilen einladen. Die saisonalen Veranstaltungen und lokalen Feste tragen ebenfalls zur Attraktivität des Ortes bei.
Infrastruktur und Verkehrsanbindung: Sipplingen ist gut an das regionale Verkehrsnetz angebunden, mit direktem Zugang zur Bundesstraße B31, die entlang des nördlichen Bodenseeufers verläuft und eine schnelle Verbindung zu größeren Städten und Attraktionen in der Region bietet. Der öffentliche Nahverkehr wird durch Busse und Züge ergänzt, die regelmäßige Verbindungen in die umliegenden Städte und Gemeinden bieten.
Wirtschaftliches Potenzial und Investitionsmöglichkeiten: Der Tourismus bildet das Rückgrat der lokalen Wirtschaft in Sipplingen, mit einem stetigen Zustrom von Besuchern, die das ganze Jahr über für eine konstante Nachfrage nach Unterkünften, Gastronomie und Freizeitaktivitäten sorgen. Investitionsmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aber auch durch Schaffung von Wohnraum, der speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist, wie barrierefreie Wohnungen oder Betreutes Wohnen, eine Chance, auf den demografischen Wandel zu reagieren und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu schaffen.
Sonstiges
Am 07. Mai 2008 wurde eine ursprüngliche Satzung in Bezug auf die Begründung von Wohn- und Teileigentum verabschiedet, die zuletzt am 15. November 2017 geändert wurde. Die letzte Änderung trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, die am 22. November 2017 erfolgte.
Die Satzung der Gemeinde Sipplingen legt fest, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum sowie bestimmte Nutzungen als Nebenwohnung im Geltungsbereich der Satzung einer Genehmigung bedürfen. Dies dient der Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion und soll verhindern, dass die städtebauliche Entwicklung und Ordnung beeinträchtigt wird. Genehmigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zu versagen und können ausnahmsweise erteilt werden, um wirtschaftliche Nachteile für den Eigentümer zu vermeiden oder im Interesse gesetzlicher Erben. Die Satzung umfasst spezifische Verpflichtungen für Eigentümer bei der Genehmigungserteilung und stellt enge Bedingungen für die Nutzung der Immobilien als Zweitwohnungen auf.
Stichworte
Nutzfläche: 2.662,00 m², vermietbare Fläche: 2.662,00 m², Anzahl Terrassen: 1, Anzahl der Wohneinheiten: 54