Dieses Anwesen hat seinen Grundstein 1874 gelegt. Damals wurde das kleine Bauernhaus bewohnt und im Scheunenbereich Kühe, Schweine und Hühner gehalten. Im Jahr 1965 wurde gegenüber dem kleinen Bauernhaus dann für die Familie ein Einfamilienhaus massiv erbaut. Typisch für diese damalige Zeit gab es mehrere Bauabschnitte. Das Haus wuchs mit der Familiengröße.
Das Anwesen hat rund 1.200 m² davon sind ca. 1.000 m² Wohn- und Scheunenfläche und rund 200 m² Gartenfläche.
Das Einfamilienhaus hat rund 160 m² die sich auf 6 Zimmern aufteilen. Im EG befindet sich das Wohnzimmer, ein großzügiges Esszimmer mit angrenzender Küche sowie noch ein Aufenthaltsraum vor der Küche.
Im OG befinden sich die vier Schlafzimmer, sowie das Bad, separate Toilette und eine Waschküche ebenfalls mit einer Toilette. Eine kleine Kammer ist befindet sich auch noch im OG.
Der Keller hat drei Räume. In dem dritten Raum steht auch die Heizungsanlage.
Die Haustechnik ist etwas veraltet. Die Heizung ebenfalls. Die Fenster sind alle 2-Fach verglast und unterschiedlicher Jahre. Ein Drittel wurde 2011 erneuert. Diese sind bereits Kunststofffenster. Die restlichen Fenster sind Holzfenster und aus dem Jahre 1993.
Das Bauernhaus ist entweder ein Abrissobjekt oder eine Kernsanierung.
Das Potential der Scheune ist groß. Da kein Bebauungsplan vorliegt greift der §34C Nachbarschaftsbebauung. Somit wäre auch die Planung in weitere Wohneinheiten sehr interessant.
Lassen Sie sich bei einer ersten Besichtigung über die Möglichkeiten dieses Anwesen inspirieren.
Zur Info: In der ganzen Straße besteht auf die Fassade und Dach Denkmalschutz. Änderungen sind hier Genehmigungspflicht und müssen mit der Denkmalschutzbehörde Bad Dürkheim beantragt werden. Auch auf der Scheune liegt Denkmalschutz, diese darf unter Abstimmung der Behörde als Wohnfläche umgebaut werden. Gauben und Fenster dürfen unter Abstimmung geplant werden. Eine Erhöhung oder Abriss der Scheune wird nicht genehmigt.
Sonderabschreibung AfA selbst bewohnt, 90% der Sanierungskosten über 10 Jahre.
Sonderabschreibung AfA vermietet, 100% der Sanierungskosten 9% über 8 Jahre und 7% über 4 Jahre im Anschluss.
Vermieter können zusätzlich noch die Anschaffungskosten des Gebäudes in voller Höhe absetzen.
Weiter Informationen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Lage:
Haßloch hat rund 20.387 Einwohner und ist noch vor Bad Dürkheim die größte Kommune des Landkreises. Die verbandsfreie Gemeinde liegt südöstlich des Landkreises Bad Dürkheim. Die nächsten Ballungszentren sind Ludwigshafen und Mannheim.
Geschichte:
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahre 773. Im Jahre 1186 übernachtete Kaiser Friedrich I Barbarossa vor Ort. Im Jahre 1410 wurde Haßloch durch eine Verpfändung ins neu geschaffene Fürstentum Pfalz-Simmern-Zweibrücken integriert.
Ab 1939 wurde Haßloch Bestandteil des Landkreises Neustadt an der Weinstraße. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Haßloch Teil der französischen Besatzungszone und ein Jahr später Teil von Rheinland-Pfalz. Durch die erste rheinland-pfälzische Verwaltungsreform wurde im Jahr 1969 dem neu geschaffenen Landkreis Bad Dürkheim zugeordnet.
Freizeit & Kultur:
Bekannt ist Haßloch durch einen der größten Freitzeitparks in Deutschland, dem Holiday Park. Zudem gibt es mit dem Badepark noch für die Wasser und Wellness begeisterten Menschen ein zusätzliches Hightlight.
Verschiedene Sportvereinen wie Fußball, Handball, Turnen oder Kraftsport sind ebenfalls vorhanden.
Kulturell gibt es jedes Jahr die Weintage, Andechser Bierfest und den über die Grenzen hinaus bekannten Weihnachtsmarkt der 1.000 Lichter.
Wirtschaft:
Früher sehr stark auf Landwirtschaft ausgelegt, hat sich die Wirtschaft heute stärker ein zweiter Sektor, die metallverarbeitende Industrie, entwickelt.
Verkehrsinfrastruktur:
Haßloch ist im Nahverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Neckar integriert. Mit einem eigenen Bahnhof ist man zudem nach in die Richtungen Mannheim und Saarbrücken.
Mit dem Auto ist man in wenigen Minuten auf der A65 und in ca. 15 Minuten auf der A63. Weiterhin liegen die L529, L530 und L532 nur wenigen Minuten entfernt.
Quelle: Wikipedia "Danke"
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GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmakler bin ich nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 des Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung die Identität eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht.
Hierzu ist es erforderlich, dass ich die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes festhalte (§ 11 Abs. 4 GwG - wenn Sie als natürliche Person handeln). Dies passiert über eine Kopie ihres Ausweisdokumentes.
Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass ich diese Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Sind Sie mein Vertragspartner, so besteht ihrerseits eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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1. Kostenlose und unverbindliche Wertermittlung
2. Energieausweiserstellung
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4. Service-Gänge Ämter und Gerichte
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Stichworte
Garage vorhanden, Stellplatz vorhanden, Bundesland: Rheinland-Pfalz, Lage im Ort