Dieses sonnige Filetgrundstück befindet sich in einer der besten Wohnlagen von Forchheim. Von hier genießen Sie einen herrlichen Fernblick, die ruhige exponierte Lage und die gehobene Lebenswelt werden Sie begeistern. Das Umfeld ist geprägt durch gewachsene Nachbarschaft mit Ein- und Zweifamilienhäusern und großen Gärten. Zur Erteilung eines Baurechts für ein geräumiges Einfamilienwohnhaus zuzüglich Doppelgarage und eigener Zufahrt liegt bereits eine positive Bauvoranfrage vor. Art der Bebauung z.B. mit Flachdach, begrünt und zur Nutzung einer PV-Anlage. Maß der baulichen Nutzung, 2 Vollgeschosse; II + UG, GFZ und GRZ in Anlehnung an die BauNV § 17 GFZ bis 1,2; GRZ bis 0,4 ohne Zufahrt. Baupläne für einen Neubau liegen vor und können gerne übernommen oder erweitert werden. Hier bietet sich genügend Platz für großzügiges Wohnen nach Ihren persönlichen Vorstellungen, hier lassen sich Ihre individuellen Träume verwirklichen!
Das Anwesen liegt in Oberfranken und befindet sich in begehrter Wohnlage der Stadt Forchheim mit direkter Nähe zum Kellerwald. Forchheim ist eine fränkische Große Kreisstadt im Süden des bayerischen Regierungsbezirks Oberfranken und Sitz des Landratsamts Forchheim mit über 34.812 Einwohnern. Die Stadt ist seit April 2005 Teil der Metropolregion Nürnberg und seit Oktober 2002 der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim. Der größte Arbeitgeber mit Sitz in Forchheim ist die Siemens Healthineers AG. Seit jeher hat Forchheim eine pochende Leidenschaft für Industrie, Handwerk, Medien, Medizin, Forschung und weitere Wirtschaftszweige und liefert starke Impulse für Wachstum und Erfolg. Darauf vertrauen zahlreiche etablierte Unternehmen. Beste Infrastruktur mit Ärzten, Apotheken, Klinikum, Banken, Kindergärten, Schulen, sowie diversen Einkaufsmöglichkeiten ist gegeben. Über ein großzügiges Freizeit- und Sportangebot kann man sich ebenfalls freuen. Die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist hervorragend. Gute Verkehrsanbindung über die Bundesautobahnen A73 und A3 nach Bamberg, Erlangen und Nürnberg.
Courtage
Der Maklervertrag mit KUPFER IMMOBILIEN kommt durch schriftliche Vereinbarung oder die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Gesamtkaufpreis inkl. USt. ist verdient und fällig bei notariellem Vertragsabschluss. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Kaufverträge mit aufschiebender Bedingung sind ausgeschlossen. Der Käufer trägt Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst ggf. Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten unsere AGB für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und KUPFER IMMOBILIEN.
Hinweis
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Besichtigung
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Service
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