SPIEKA: über 1000 m² großer Bauplatz (Baulücke) im Wohnumfeld mit Süd-Blick ins Grüne, bauträgerfrei

27639 Wurster Nordseeküste

59.000,00 €
Kaufpreis
1.028 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
27639 Wurster Nordseeküste
Nutzungsart
Wohnnutzung
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.028 m2
Immobilienwert
Online-ID
6e1a74ed-482d-47b2-aba5-53d2c9566c19
Quelle
www.immowelt.de
Kauf­preis
59.000,00 €
Preis pro m²
57,40 €

In der Gemeinde WURSTER NORDSEEKÜSTE und dort speziell in Nordholz-Spieka steht mit der Anschrift KNILL 32 ein über 1000 m² großes Baugrundstück im Grünen zum Verkauf, für das es keinen Bauzwang und keine Fertigstellungsfristen wie in manchen Neubaugebieten gibt. Sie können hier also frei entscheiden, ob und wann bzw. bis wann Sie diesen Bauplatz bebauen oder als Kapitalanlage unbebaut lassen! Es gibt auch keine Bindung an einen Bauträger oder an ein Bauunternehmen. Sie können hier also frei entscheiden, ob und mit wem bzw. durch wen Sie Ihr Haus bauen lassen! WO (Abstand nach vorn zur Straße und nach hinten zur Grenze ins Grüne?) und WAS (Haus mit 1 oder 2 Wohnungen als Einzelhaus oder Doppelhaus?) und WIEVIEL (Größe und Höhe) können Sie auf diesem 1028 m² großen Grundstück bauen? Die Bebaubarkeit richtet sich gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) nach der Bebauung in der Nachbarschaft, aber nicht nach einem amtlichen Bebauungsplan. Die nähere Umgebung des zum Verkauf stehenden Grundstücks innerhalb des Ortsteils SPIEKA ist geprägt durch 1-Familien-Häuser, die zu Wohnzwecken genutzt werden und die ein Vollgeschoss mit einer der klassischen Dachformen haben. Ein Flachdach könnte deshalb möglicherweise nur für ein Nebengebäude bzw. für eine Garage genehmigungsfähig sein. Vorn links bzw. in der Nordost-Ecke steht eine Baumgruppe, die Sie erhalten könnten, weil sie nicht nur schön anzusehen ist, sondern Ihren Neubau auch noch zusätzlich vom KNILL abschirmt, auch wenn diese Straße wahrlich NICHT verkehrsreich zu nennen ist und auch wenn es zwischen dem Grundstück und der Fahrbahn der Straße noch einen öffentlichen Grünstreifen gibt. Wir empfehlen daher, die Zufahrt auf das Grundstück an der rechten bzw. westlichen Grundstücksgrenze zu lassen, wo sie ansatzweise heute schon zu finden ist. Nach unserem Kenntnisstand gibt es hier aber keine Baumschutzsatzung, weshalb Sie als neuer Eigentümer entscheiden können, ob sie die dünnstämmigen Bäume in der zulässigen Jahreszeit fällen lassen. Die öffentliche Straße, von der aus das Grundstück an alle Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden kann, befindet sich an der Nordgrenze. Das heißt dann auch, dass Sie Ihren Neubau nach Süden ausrichten können, von der Straße abgewandt, mit einem Blick ins Grüne. Die Position Ihres Neubau-Hauses (also der Abstand zu den Grundstücksgrenzen) hat sich gemäß § 34 BauGB nicht nur nach dem Baurecht, sondern auch nach der Position der Nachbarhäuser zu richten. Deshalb kann der hintere (südliche) Grundstücksbereich nicht noch mit einem zweiten Haus bebaut werden. Laut Liegenschaftsbuch und Grundbuch handelt es sich um 1028 m² Wohnbau- und Freifläche. Aus einer maßstabsgerechten Vergrößerung des Katasterplanes (Auszug aus der Liegenschaftskarte) haben wir Makler eine Breite von ca. 19,0 m bis ca. 19,5 m und eine Tiefe von ca. 52,7 m bis ca. 54,0 m ermittelt. Diese Angabe ist aber ohne Gewähr, weil das empfehlenswerte Cuxhavener Vermessungsbüro BÖRNER uns auf Anfrage mitgeteilt hat, in diesem Bereich noch keine Vermessung durchgeführt zu haben und daher keine Angaben zur Entstehung der Grenzen und zu den Grenzlängen machen zu können. Nach den Daten des Liegenschaftskatasters liegen für die Grenzen dieses Flurstücks keine Lagekoordinaten vor. Für die Ermittlung exakter Grenzlängen und Abstände ist daher eine amtliche Grenzfeststellung auf Koszen des Käufers erforderlich. In § 34 BauGB steht zur Bebaubarkeit einer innerörtlichen Baulücke ohne einen amtlichen Bebauungsplan geschrieben: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Ver- und Entsorgungsleitungen liegen in der öffentlichen Straße.

Lage

Die idyllische Lage dieses Baugrundstücks im CUXLAND hat viele Vorteile. Wenige Worte reichen dafür nicht aus. Spieka (bitte nicht mit Spieka-Neufeld verwechseln!) gehört zu Nordholz. Nordholz gehört zur Wurster Nordseeküste. Die Gemeinde Wurster Nordseeküste gehört zum Landkreis Cuxhaven. zwischen dem Nordseebad CUXHAVEN und der auch touristisch interessanten Seestadt BREMERHAVEN. Mit der Anschlussstelle Nr. 3 (Nordholz) der Autobahn A 27 haben Sie eine schnelle Verbindung nach Cuxhaven im Norden und nach Bremerhaven im Süden. Einkaufsmöglichkeiten (REWE, ALDI, LIDL), ein Ärztehaus als MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum), eine Sparkassen-Filiale der WESPA, eine Schule, eine KITA und vieles mehr gibt es im Zentrum von Nordholz. Ihre frischen Krabben und Ihren frischen Fisch holen Sie sich in Spieka-Neufeld. Das nächste Tourismuszentrum mit einem großen Schwimmbad als Wellenfreibad WATT'N BAD am Grünstrand und neben dem Kutter- und Sportboothafen finden Sie in Dorum-Neufeld. Vom dortigen Grünstrand beobachten Sie nicht nur den Wechsel von Ebbe und Flut, sondern auch den regen Schiffsverkehr von und nach Bremerhaven. Die grüne Marschlandschaft lädt zu Fahrradtouren ein. In Cuxhaven-Oxstedt finden Sie einen 18-Loch-Golfplatz, genannt: Küstengolfclub HOHE KLINT. In Oxstedt ist im Sommer auch ein Freibad geöffnet. Die ALTE LIEBE am Weltschiffahrtsweg von Elbe/Nordsee finden Sie am Cuxhavener Hafen. Das Waldfreibad und der Wernerwald befinden sich im Cuxhavener Tourismusort SAHLENBURG, der ebenso wie DUHNEN und DÖSE einen Sandstrand hat. Ein Thalassozentrum AHOI! mit Sauna und Meereswasserwellenhallenbad (direkt am Sandstrand gelegen!) gibt es im beliebten Cuxhavener Tourismuszentrum DUHNEN. Und wenn Sie am Standort NORDHOLZ der Bundeswehr arbeiten, dann ist der Weg dorthin auch nicht weit. Das Umfeld dieses Bauplatzes (Baulücke) ist geprägt von 1-Familien-Häusern, die dauerhaft oder als Nebenwohnsitz (Urlaub) bewohnt werden. Die Vermietung als Ferienhaus an ständig wechselnde Kurzzeitgäste (Urlauber) wird wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig sein. Nach unserem Kenntnisstand gibt es für diesen Bereich von Spieka keinen amtlichen Bebauungsplan und auch keine Baumschutzsatzung. Laut Liegenschaftsbuch und Grundbuch handelt es sich um 1028 m² Wohnbau- und Freifläche. Die Bebaubarkeit richtet sich gemäß § 34 BauGB nach den Gebäuden in der Nachbarschaft. In § 34 BauGB steht zur Frage der Bebaubarkeit einer innerörtlichen Baulücke ohne einen amtlichen Bebauungsplan geschrieben: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. IHR MAKLER MEINT: Im Zweifelsfall und zu Details Ihres Bauvorhabens fragen Sie Ihre Architektin, Ihren Architekten oder das zuständige Bauamt der Verwaltung des Landkreises Cuxhaven! Erschließung? Ver- und Entsorgungsleitungen liegen - nach unserem Kenntnisstand als Makler - in der öffentlichen Straße und/oder im öffentlichen Grünstreifen zwischen der Straße und dem Grundstück, aber noch nicht auf dem Grundstück. Sie müssen Ihren Haus-Neubau also - wie allgemein üblich - auf eigene Kosten an die Ver- und Entsorgungsnetze anschließen.

Sonstiges

Sonstiges Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben! Wann wollen Sie sich dieses sehenswerte Baugrundstück (Baulücke) in SPIEKA (Nordholz) ansehen, bevor Ihnen womöglich ein anderer Interessent zuvorkommt? Schauen Sie es sich gern selbst an oder vereinbaren Sie telefonisch unter 01 77 - 36 88 7 43 einen Besichtigungstermin, nachdem Sie die Informationen gelesen haben und nachdem Sie sich die Fotos, die Grundstückspläne und die Ortspläne angesehen haben, die Ihnen schon jetzt einen umfassenden Eindruck vermitteln. ERWERBSNEBENKOSTEN? Beim Erwerb des 1028 m² großen Flurstücks zahlen Sie als Käufer zusätzlich zum Kaufpreis in Höhe von nur € 59.000,- (mit dem aktuellen Erschließungszustand) auch noch 5,0 % als niedersächsische Grunderwerbsteuer und zusammen ca. 2 % bis 3 % für Notar- und Grundbuchamtsgebühren sowie eine MAKLERCOURTAGE in Höhe von brutto 5,95 % (entspricht netto 5,0 % zuzüglich 19 % MwSt.). Die Maklerprovision ist unabhängig von der Fälligkeit des Kaufpreises mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages verdient. Zur Bebaubarkeit und Erschließung beachten Sie bitte die Angaben bei der Objektbeschreibung! Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die hier gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wir haften nicht für Irrtümer, Eingabefehler und Datenübermittlungsfehler. Entscheidend sind allein die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Dies gilt auch für Flächenangaben und für Maßstäblichkeit und Maßhaltigkeit in den Plänen bzw. Zeichnungen. Ein zwischenzeitlicher Verkauf bleibt vorbehalten. Eine Übernahme des Grundstücks ist auf Wunsch sehr kurzfristig möglich. Der Verkauf erfolgt ohne Bindung an einen bestimmten Bauträger oder an einen bestimmten Bauunternehmer. PROSPEKT? Wir bitten Sie, uns bei Ihrer Anfrage nicht nur Ihren vollständigen Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, sondern auch Ihre vollständige BRIEFPOSTANSCHRIFT zu nennen, damit wir Ihnen bei konkretem Interesse noch ausführlichere Unterlagen senden können und damit wir wissen, mit wem wir es als Kunden zu tun haben. Stichworte Bundesland: Niedersachsen