Das noch zu teilende Grundstück hat eine Größe von ca. 780 m². Laut Aussenbereichssatzung kann auf dem Grundstück ein freistehendes Einzelhaus mit maximal zwei Wohnungen gem. §22 BauNVO errichtet werden. Das fast ebene nach Süden ausgerichtete Grundstück bietet eine Große Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten. Einzelheiten zum Bauvolumen/Bauform muß vom Käufer mit dem Bauamt Wipperfürth geklärt werden.