Tiefgaragenstellplätze in Spandau zu vermieten

13581 Berlin

60,00 €
Kaltmiete, zzgl. NK

Objektdaten

Adresse
13581 Berlin
Nutzungsart
Wohnnutzung
Zustand
gepflegt
verfügbar ab
2024-03-01
Bonitätsnachweis
Online-ID
149057650
Netto­kalt­miete
60,00 €

Es handelt sich hier um eine 1977 errichtete, miteinander verbundene Wohnanlage entlang der Straßburger Straße 44-47 /Sedanstraße 5-7, mit insgesamt 127 Einheiten. Der Standort besticht durch die exzellente Lage direkt an der Havel, den Spandau Arcaden und dem Bahnhof Spandau. Der gepflegte äußere Eindruck setzt sich in den insgesamt 7 Aufgängen fort - auch diese befinden sich in einem guten Zustand. Jeder Aufgang verfügt über einen Personenaufzug sowie Fahrrad- und Mietkeller. Des Weiteren hat die 5- bis 7-geschossige Wohnanlage einen Spielplatz. Parkmöglichkeiten bieten diverse Außenstellplätze und zwei Tiefgaragen mit 66 Stellplätzen. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 43 m² - 106 m² und sind mit einem lichtdurchfluteten Wannenbad, Küche und Abstellraum ausgestattet. Ein Großteil der Wohnungen verfügt über einen Balkon. Der Ausstattungsstandard in den Wohnungen ist heterogen.

Ausstattung

Es stehen diverse Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung.

Lage

Spandau ist für seine ausgedehnten Wald- und Wasserflächen bekannt. Es gibt etliche Seen, ein wunderschönes Umland und ist für Familien ein attraktiver Wohnort. Der Bezirk zählt zu den am stärksten wachsenden Gemeinden in Deutschland. Auch große Marken wie Siemens oder BMW haben sich in der Nachbarschaft angesiedelt. Direkt südlich vom Zentrum der Spandauer Altstadt gelegen, befindet sich die Wohnanlage, eingebettet zwischen der Havel und den Spandau Arcaden. Das Karstadt Warenhaus befindet sich jeweils nur wenige Minuten von der Liegenschaft entfernt. Fußläufig liegen auch das Rathaus sowie der S+U- und Fernbahnhof Spandau. Von hier aus führen ICE- und Regionalverbindungen ins ganze Bundesgebiet. Daneben gewährleisten zahlreiche (Metro-/Express-) Buslinien und Wasserstraßen eine optimale Anbindung des Standortes. Die gesamte Altstadt gilt als Erhaltungsgebiet gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Im Rahmen des Förderprogramms Städtebaulicher Denkmalschutz sollen bis 2025 insgesamt rund 30 Mio. EUR in die Aufwertung der Altstadt fließen.