Objektbeschreibung
Ihre Immobilie für die Zukunft für den Selbstbezug oder als gut zu vermietende Kapitalanlage.
Diese gepflegte, vermietete Eigentumswohnung im Erdgeschoss bietet eine attraktive Kombination aus Komfort und Investitionsmöglichkeit. Die helle, gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit Einbauküche und Duschbad verfügt über eine Terrasse und einen eigenen Stellplatz, die das Wohnangebot ideal abrunden. Dank der zentralen Lage und der ruhigen Umgebung ist diese Immobilie eine wertstabile Kapitalanlage. Die Jahresnettokaltmiete beträgt 6.240,00 €. Das Hausgeld 240,--€ mtl.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage weitere Informationen sowie eine Besichtigungsterminvereinbarung zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
- Einbauküche
- Terrasse
- Stellplatz
Vechta ist die Kreisstadt und gleichzeitig größte Stadt des Landkreises Vechta mit ca. 32.900 Einwohnern. Vechta ist als Reiterstadt sowie auch Universitätsstadt bekannt.
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Mit den Städten Damme, Diepholz und Lohne bildet Vechta das sogenannte Städtequartett. Ebenso liegt Vechta im Zentrum des Städtedreiecks Bremen, Oldenburg und Osnabrück.
Vom Elektro-Festival bis hin zum Mittelaltermarkt bietet Vechta jede Menge Freizeitangebote. Seit 1928 gibt es den Stoppelmarkt. Dieser findet jährlich im August statt und bietet Attraktionen für Jung und Alt. Auch in Sachen Wirtschaft boomt Vechta. Hier gibt es Angebote vom Sales-Manager bis hin zum Werbetexter. Für Fortbildung und Studium bietet die Uni sowie die Private Hochschule für Wirtschaft und Technik genügend Möglichkeiten.
Der Basketball-Club Rasta Vechta ist eine weitere Attraktion im Freizeitbereich über den Landkreis Vechta hinaus.
Vechta liegt in einer Region, die an Schönheit und Abwechslung viel zu bieten hat. Die Stadt ist durch ein Radwegeleitsystem sehr gut erschlossen und zugleich Ausgangspunkt für Touren durch das attraktive Oldenburger Münsterland. Das Radwegeleitsystem umfasst ein Radwegenetz von ca. 830 km. Für Golfliebhaber steht der Golfclub Vechta-Welpe zur Verfügung.
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Sonstiges Als Immobilienmaklerunternehmen ist B+B Der Immobilienmakler - eine Marke der Blömer & Bornhorst OHG - nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Stichworte Anzahl der Schlafzimmer: 1, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Balkone: 1, Anzahl Terrassen: 1, modernisiert