Großes 1604 m² Grundstück, mit Abruchreifen Gebäuden in 86465 Heretsried, Landkreis Augsburg - Bezirk Schwaben.
Bebauung nach §34 BauGB - Umgebungsbebauung.
Neubau eines Doppelhauses mit Doppelgarage und Carport oder eines Einfamilienhauses.
Bis ca. 220m² Wohnfläche je DHH. Bei EFH Größe ist innerhalb der vorgegeben baulichen Nutzung möglich.
Es darf auch kleiner gebaut werden, dies sind die Maximalwerte.
Bauvoranfrage für Vorbescheid über bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist wie folgt entschieden worden:
Das Bauvorhaben ist zulässig gemäß §29 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Baugesesetzbuches (BauGB).
...
Maß der baulichen Nutzung:
Grundstücksgröße (nach § 19 Abs. 3 BauNVO): 1.604,00m²
Grundfläche (nach § 19 Abs. 2 und 4 BauNVO): 700,71m²
Grundflächenzahl (GRZ): 0,44
Geschoßfläche (nach § 20 Abs. 2 und 3 BauNVO): 396,00m²
Geschoßflächenzahl (GFZ): 0,25
Baumasse (nach § 21 BauNVO): 1.585,83m²
Baumassenzahl (BMZ): 0,99
Schönes Grundstück mit Altbestand - Verkauf als Grundstück zur Eigenverwertung des Käufers!
Bauen oder nicht? Dies ist dem Käufer überlassen!
Die Gemeinde 86465 Heretsried, liegt ca. 15 km nordwestlich von Augsburg, im Holzwinkel des Naturparks Augsburg-Westliche Wälder.
Die Gemeinde umfasst, Ihre Gemeindeteile, Heretsried, Lauterbrunn und Monburg. Diese vereinen sich in die Mitgliedsgemeinde der VGem. Welden.
Welden liegt ca. 7,7 km in ca. 10 Minuten Fahrzeit entfernt.
Vom Grundstück bis nach München - Marienplatz sind es ca. 92 km. Fahrzeit ca. eine gute Stunde.
Provisionshinweis
4,76 % inkl. MwSt.
Hiermit weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Verantwortung und Gewähr für diese Objektdaten übernehmen, da uns diese vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurden und begründen sich auf dessen Angaben.
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Sonstiges
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Wir handeln in alleinigen quallifiziertem Maklervertrag / Alleinauftrag Verkaufsauftrag!
Abschließend weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot für den Erwerber und für den Verkäufer Provisionspflichtig ist. Im Erfolgsfall werden wir die im jeweiligen Maklervertrag festgelegte Verkäufer - bzw. Käuferprovision inclusive der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19%) des beurkundeten Kaufpreises an den Verkäufer und Käufer in Rechnung stellen, verdient bei Notariellem Vertragsabschluß und ist sofort fällig.
Vorhandene Bilder und das Exposé, sind Eigentum der Albert Strauß Immobilien e.K.,
"Weitergabeverbot"- Die Informationen u?ber die Vertragsgelegenheit sind nur fu?r Sie bestimmt. Eine Weitergabe ist nicht gestattet. Fu?r den Fall der Weitergabe und Ankauf durch den Dritten sind Sie ebenfalls zur Zahlung der Provision verpflichtet."
Stichworte
Bundesland: Bayern