Top-Lage - Grundstück direkt am Landschaftsschutzgebiet, ca. 1.270 m²

48291 Telgte

Kauf:
Preis auf Anfrage
1.270 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
48291 Telgte
Nutzungsart
Gewerbe
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.270 m2
Immobilienwert
Online-ID
c84c7cd4-ef0f-45aa-949a-3ead45533e79
Quelle
www.immowelt.de

Das Grundstück bietet die optimalen Bedingungen zur Errichtung eines exklusiven Einfamilienhauses. Es hat eine Größe von ca. 1.270 m² und befindet sich in einer ruhigen und erstklassigen Lage von Telgte.

Im Rahmen der Veräußerung muss das Grundstück von einem bestehenden und bebauten Gesamtgrundstück abgeteilt und neu vermessen werden.

Gemäß unserer unverbindlichen Vorprüfung ist das Grundstück gemäß Bebauungsplan mit einem Einfamilienhaus neu bebaubar, der Auszug aus dem Bebauungsplan liegt bei.

Eine rechtskräftige Planung kann nur im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erreicht werden.

Lage

Das Grundstück befindet sich unmittelbar am Landschaftsschutzgebiet in einer wunderschönen Waldrandlage der Stadt Telgte. Die Kleinstadt Telgte mit ihrer malerischen Altstadt und den beeindruckenden Bauwerken gehört zum Kreis Warendorf. Warendorf, die Stadt des Pferdes, ist besonders bei Pferdeliebhabern überregional ein Begriff und nur 15 km entfernt.
Die Domstadt Münster mit ihrem gotischen Rathaus und der Universität ist ebenfalls nur 10 km entfernt. Kulturell und kulinarisch bleiben in der Stadt und der gesamten Region keine Wünsche offen. Man genießt hier eine hohe Lebensqualität immer in naher Anbindung zur Natur.
Abgesehen davon ist über die Autobahnen eine optimale Anbindung an die umliegenden größeren Städte gegeben. Mit dem Auto ist das Ruhrgebiet in ca. einer Stunde zu erreichen und die Landeshauptstadt Düsseldorf liegt etwa 90 Minuten entfernt.
Der Flughafen Münster/Osnabrück bietet außerdem die Möglichkeit, direkt auch internationale Ziele zu erreichen und ist in nur 20 Minuten mit dem Auto entfernt.

Sonstiges

Sonstiges Courtage
Die Maklercourtage beträgt 3,57% der notariellen Kaufsumme inkl. 19% Umsatzsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.

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