Das von uns angebotene Grundstück mit ca. 435 qm liegt in einer sehr ruhigen, familienfreundlichen und gehobenen Lage in Gilching. Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von ca. 870 qm und wird in zwei gleichwertige Teile geteilt. Wir haben die Bebaubarkeit für Sie bereits geprüft und eine Baugenehmigung eingereicht.
Die beiden Grundstückshälften werden mit einer Baugenehmigung veräußert und können jeweils mit einem ca. 180qm (Wlf.) großen Einfamilienhaus bebaut werden.
Die Flächenberechnung sowie die Eingabepläne können Sie dem Exposé entnehmen.
Aktuell befindet sich auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus. Das Haus wird voraussichtlich Anfang 2024 geräumt und entsprechend leer übergeben.
Die direkte Umgebungsbebauung ist geprägt durch Einfamilienhäuser, Doppelhäuser sowie kleine Mehrfamilienhäuser.
- Ruhige und familienfreundliche Lage
- Baugenehmigung inklusive
- 435 qm Grundstücksfläche mit ca. 180qm möglichen Wohnfläche
Gilching ist in die malerische Landschaft Oberbayerns eingebettet und ist als eine begehrte Gemeinde mit einer ausgewogenen Mischung aus Naturidylle und urbaner Lebensqualität im Münchener Umland bekannt. Durch ihre Lage im Landkreis Starnberg - keine 20 km westlich von München - profitiert Gilching von der attraktive Verbindung aus ländlicher Ruhe und der Nähe zu einer der dynamischsten Städte Deutschlands.
Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von etwa 13 km² und beherbergt eine abwechslungsreiches Angebot mit hoher Lebensqualität.
In unmittelbarer Nähe von Gilching gibt es einige Seen, die die idyllischen Landschaften der Bayerischen Voralpen maßgeblich zeichnen. So liegt der Ammersee, neben dem Starnberger einer der größten Seen in Bayern, nur wenige Kilometer von Gilching entfernt. Zudem bieten z.B. auch Wörthsee, Pilsensee, die alle in der näheren Umgebung von Gilching liegen, unzählige Möglichkeiten für naturnahe, familienfreundliche und lebenswerte Freizeitaktivitäten wie Bootsfahrten, baden, wandern oder entspanntes Spazierengehen.
Sonstiges
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Widerrufsrecht:
Mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Wir stellen uns diesem Prozess, um Sie als Kunden bestmöglich zu informieren. Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen.
Wir sind bemüht, diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten ärgern möchten, sondern aktiv informieren.
Selbstverständlich verwenden wir Ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen bezüglich unserer Projekte.
Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unseren Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.